Oberlandesgericht Dresden

Facebook-Kontensperrung ohne Begründung ist unzulässig

Veröffentlicht: 09.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 09.02.2024
Facebook

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich aufseiten eines Facebook-Nutzers gestellt, der gegen eine abrupte Sperrung seines Facebook-Accounts vorgegangen ist (Urteil vom 12. Dezember 2023 Az.: 4 U 1049/23). Die sofortige Deaktivierung eines Kontos, ohne dass der betroffene Nutzer selbst zu Wort kommt, ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Wenn ein solcher Ausnahmefall nicht vorliegt, ist die Sperrung unzulässig. Hier konnte Meta nicht nachweisen, den Nutzer informiert zu haben, das OLG Dresden erklärte die Sperrung somit als rechtswidrig, wie Heise berichtete

Erzwungene Zustimmung

Der Kläger erhielt im April 2018 eine Benachrichtigung darüber, dass die Geschäftsbedingungen und die Gemeinschaftsstandards geändert wurden und er die Plattform nur weiter nutzen könne, wenn er diesen Änderungen zustimmt. Der Kläger weigerte sich allerdings, den Änderungen zuzustimmen. Im Dezember 2019 erhielt der Kläger die Meldung, dass sein Konto gesperrt wurde, ob hier eine Begründung erfolgt ist, ist strittig. 

Gegen die „erzwungene Zustimmung“ und die Löschung des Kontos, ohne die Möglichkeit der Stellungnahme, ging der Kläger gerichtlich vor und forderte die Wiederherstellung seines Nutzerkontos. 

Meta gab hingegen an, dass das Konto deaktiviert wurde, weil ein Beitrag des Klägers gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen habe. Konkret soll der Beitrag gegen das Verbot der Veröffentlichung von Nacktdarstellung und sexueller Ausbeutung von Minderjährigen verstoßen haben. Das soll dem Kläger auch mitgeteilt worden sein. Meta konnte dies vor dem OLG Dresden allerdings nicht beweisen. 

OLG: Nutzer ist umgehend zu informieren 

„Der Netzwerkbetreiber muss sich in seinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichten, den betreffenden Nutzer über die Entfernung eines Beitrages und eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos umgehend zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen, und eine Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen“, zitiert Heise das OLG. Meta konnte weder einen Screenshot der Benachrichtigung vorzeigen, noch konkret vortragen, um welchen Beitrag es sich gehandelt haben soll. Der Kläger hat einen Anspruch darauf, dass das Konto wiederhergestellt wird, einen Schadensersatzanspruch lehnte das Gericht allerdings ab.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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