Kunstaktion

Berliner Gericht verbietet Bundeskanzler-Deepfake

Veröffentlicht: 21.02.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 23.02.2024
Olaf Scholz

Ende vergangenen Jahres hat das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit ein Deepfake-Video des Bundeskanzlers Olaf Scholz veröffentlicht. In dem Video sah es so aus, als würde der Bundeskanzler einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen. Bei dem Video handelte es sich allerdings um einen sogenannten Deepfake. Ein mit KI erstelltes Video, welches auf den ersten Blick nicht als solches zu erkennen ist. Die Bundesregierung reagierte verärgert auf das Video. Regierungssprecher Steffen Hebestreit twitterte: „Solche Deepfakes sind kein Spaß. Sie schüren Verunsicherung und sind manipulativ.“

Bundesregierung ließ Video sperren

Die Bundesregierung ging auf verschiedenen Plattformen gegen das Video vor und versuchte es mit Verweis auf das Urheberrecht sperren zu lassen, wie Netzpolitik berichtete. Allerdings kamen nicht alle Plattformen dieser Aufforderung nach. Das Zentrum für politische Schönheit veränderte das Video leicht, sodass es etwas weniger echt aussah und zudem mit einer Einblendung mit „Politische Schönheit Originals“ versehen war. Für die Bundesregierung sah das Ganze allerdings immer noch zu echt aus, sodass der Fall vor dem Landgericht Berlin landete. 

Der Anwalt des Künstlerkollektivs, argumentierte, dass der Fake sofort von jedermann als solcher zu erkennen sei, „Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Video um einen echten Scholz handelt“.

Gericht sieht „Zuordnungsverwirrung“

Das Berliner Landgericht war anderer Auffassung. Es sieht in dem Video eine „Zuordnungsverwirrung“. Da das Video auf einem gängigen Videoportal erschienen ist, bekommt es eine breite Masse zu sehen. Nicht alle können erkennen, von wem das Video stammt. Zudem sei die gesamte Gestaltung des Videos darauf ausgerichtet, wie eine Regierungserklärung zu wirken. Nach Auffassung des Gerichts fehle dem Video eine künstlerische Anmutung oder eine satirische Überspitzung, die eine Verwechslung mit einem echten Video verhindern würde.

Das Zentrum für politische Schönheit hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, notfalls wolle man bis vors Bundesverfassungsgericht gehen. Das Künstlerkollektiv sieht im Verbot einen Angriff auf die Kunstfreiheit.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 K.I. 2024-02-22 08:52
"Kein vernünftig denkender Mensch" von denen haben wir gefühlt mittlerweile einig Millionen!
Das Künstlerkollekt iv handelt mehr als nur fahrlässig - das ist auch nicht vernünftig denkend.
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