Der frühe Vogel

Überragende marktübergreifende Bedeutung: Amazon scheitert vor dem BGH

Veröffentlicht: 24.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.04.2024
Amazon

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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:

  • Amazon scheitert vor dem BGH
  • Tesla: 400 deutsche Stellen werden gestrichen
  • Rekordgewinn bei Spotify

2022 hat das Bundeskartellamt Amazon eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ bescheinigt. Damit ging eine verschärfte Beobachtung durch die Wettbewerbshüter einher. Gegen diese Einschätzung setzte Amazon sich zur Wehr und scheiterte nun vor dem Bundesgerichtshof, wie die Tagesschau berichtete.

Die Einstufung der überragenden Marktmacht ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. Im zweiten Schritt können dem Konzern bestimmte Praktiken untersagt werden, die die Macht weiter ausbauen würden, etwa das Bevorzugen von eigenen Angeboten in der Darstellung. 

Der Kartellsenat des BGH bestätigte jetzt die Einschätzung des Bundeskartellamtes. Bereits im Juni letzten Jahres hat der BGH ausgeschlossen, dass bei der Einschätzung gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen wurde. Zu diesem Zeitpunkt schloss das Gericht noch nicht aus, dass einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Den Weg vor den EuGH konnte der BGH nun aber ausschließen, da die EU-Kommission im Zuge des Digital Markets Act (DMA) Amazon ohnehin ebenso eine sogenannte Torwächterfunktion zugesprochen hat. 

Das Gericht bestätigte nun, dass Amazon über „bedeutende strategische und wettbewerbliche Potenziale“ verfügt, die es möglich machen, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen. Amazon besitzt „eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler“, führten die Richter aus. Auch hat der Konzern eine überragende Finanzkraft und einen überragenden Zugang zu Nutzer- und Kundendaten. Zudem unterstellt das Gericht Amazon eine Schlüsselposition für Einzelhändler zu ihren Absatzmärkten. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zeigte sich erfreut bezüglich der BGH-Entscheidung: „Die gibt uns Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen Amazon, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Händlerinnen und Händler auf dem Amazon Marktplatz fair behandelt werden“, so Mundt. Amazon hingegen kritisierte die Entscheidung „Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen“, so eine Sprecherin des Konzerns gegenüber der Tagesschau. 

Ob und welche konkreten Maßnahmen nun gegen bestimmte Vorgehensweisen des Marktplatzes getroffen werden und welche Auswirkungen das auf Amazon-Händler:innen hat, steht nach der Entscheidung noch nicht fest. 

Tesla in der Krise: 400 deutsche Stellen werden gestrichen

Bereits letzte Woche musste Tesla verkünden, dass weltweit mehr als zehntausend Stellen gestrichen werden müssen (wir berichteten). Jetzt meldete Tesla gegenüber rbb, dass 400 Stellen in Grünheide von den Kürzungen betroffen sind, wie die Tagesschau berichtete.

Die Tesla-Gigafactory hat bereits 300 von rund 2.000 Leiharbeiterstellen gekürzt. Mit den 400 Kürzungen der festen Stellen sinkt die Zahl der Angestellten nun von 12.500 auf 11.800. 

Mit den Kürzungen zieht Tesla die Konsequenz aus sinkenden Verkaufszahlen. Im ersten Quartal dieses Jahres sank der Absatz um acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die Produktion sank um 1,6 Prozent. Vor allem die teils günstigere Konkurrenz aus China sorgt für weniger Gewinn beim US-Unternehmen.  

Spotify knackt die Milliarden-Grenze

Der Musikstreamingdienst kann einen Rekordgewinn verzeichnen. Im Auftaktquartal überschritt der Bruttogewinn des Konzerns erstmal die Eine-Milliarde-Euro-Grenze und das pünktlich zum 18. Geburtstag des Unternehmens, wie die Wirtschaftswoche meldete. Unter anderem sorgten höhere Gewinne im Podcast-Geschäft für die Rekordzahlen. Die Bruttomarge stieg von 25,2 Prozent im Vorjahr auf 27,6 Prozent. Die monatlich aktiven Nutzer:innen stiegen um 19 Prozent, die Zahl der zahlenden Premium-Abonnent:innen erhöhte sich um 14 Prozent und übertraf damit die Erwartungen. 

Als Reaktion auf die Zahlen schossen die Spotify-Aktien an der Wall Street um 14 Prozent nach oben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 K.I. 2024-04-24 12:24
Amazon ist jetzt wieder das arme Opfer! Zum Glück hatten die Lobbyisten bis hierher endlich mal keinen Erfolg. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
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