Kommentar

Das Chaos bei der PSD2 ist noch vermeidbar

Veröffentlicht: 12.08.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 12.08.2019
Bezahlung per Handy

Die Banken und E-Payment-Dienstleister wussten doch, was sie bis September erwartet. Schon am 13. Januar 2018 wurde die Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) in deutsches Recht umgesetzt. Und schon da war klar: Am 14. September 2019 greift die Verpflichtung zu starker Kundenauthentifizierung (SCA). Jetzt befinden wir uns fünf Wochen von der Frist entfernt und es scheint, als hätte sich nichts getan. Das Problem ist dabei keinesfalls auf Deutschland beschränkt. In der ganzen EU können Zahlungsdienste die Frist nicht einhalten. 

Schon im April 2018 war abzusehen, dass die kommende Verpflichtung zu SCA für tiefgreifende Änderungen im Payment-Sektor sorgen würde. Trotzdem stehen wir nun vor einer unübersichtlichen Situation: 1) Die Umsetzungsfrist läuft in fünf Wochen ab, 2) die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine nicht weiter definierte Fristverlängerung angeboten, welche 3) von einigen Staaten genutzt wurde, um die nationale Umsetzung individuell nach hinten zu verschieben, wie die FAZ berichtet

Die Verwirrung bei Online-Händlern wäre nicht nötig gewesen

An den Versäumnissen bei der Umsetzung und Kommunikation durch die Zahlungsdienstleister kann mal wohl nichts mehr ändern. Selbst große Dienstleister halten sich bedeckt, geben keine Informationen an ihre Kunden heraus und reagieren nicht auf Nachfragen. Die EBA hätte dies zurecht kritisieren können, aber hätte keine undefinierte Fristverlängerungen über einen „begrenzten Zeitraum“ ermöglichen sollen. Das führt bloß dazu, dass Chaos entsteht. 

Wenn Mitgliedstaaten nun beginnen, ihre eigenen unabhängigen Fristen festzulegen, kann das für den Markt verheerende Folgen haben. Und die Unsicherheit für Online-Händler wird noch größer. Für Händler ist das Hin und Her überhaupt am verwirrendsten, immer wieder kommen dieselben Fragen auf. Für sie bestehen zwar keine gesetzlichen Pflichten bei der Umstellung zur SCA, doch sollten sie sich mit ihren Zahlungsdienstleistern in Verbindung setzen, um abzuklären, ob die Händler den Umstieg auf starke Kundenauthentifizierung vereinfachen oder unterstützen können und ob Erwartungen durch die Dienstleister bestehen. Nur wird das durch die Bankenaufsichtsbehörde und Zahlungsdienstleister nicht genügend kommuniziert.

Die Geister, die sie riefen...

... können die Beteiligten eigentlich ganz leicht loswerden. Die großen Zahlungsdienstleister müssen endlich allesamt kommunizieren, wie sie die Authentifizierungspflicht umsetzen wollen. Zeitnah. Für Händler verständlich. Die EBA muss sich schnellstmöglich, aber unbedingt vor dem 14. September auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einigen. Verschiedene europäische Branchenverbände schlagen deshalb in einem gemeinsamen Schreiben vor, die Frist um 18 Monate einheitlich und für alle zu verlängern. Noch lässt sich größeres Chaos verhindern. Einheitliche Regeln, einheitliche Informationen, einheitliche Fristen. Es könnte so einfach sein. 

Kommentare  

#1 anja 2019-08-14 22:07
??????? um was geht's überhaupt ??????
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