Auch für ausgeschaltete Geräte

Energiekrise: EU-Kommission will Stromverbrauch für Geräte im Standby-Modus regulieren

Veröffentlicht: 19.04.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.04.2023
Standby-Button auf Laptop

Dass man den Stromverbrauch, den Elektrogeräte im Standby-Modus verbrauchen, nicht außer Acht lassen sollte, propagieren die Experten schon seit Dekaden. Spätestens mit der jüngsten Energiekrise wurde auch der Letzte wachgerüttelt und macht sich Gedanken, wie man (noch mehr) Strom sparen könnte. Auch wenn pro Gerät nur ein kleiner Teil Strom gespart werden kann – die Masse macht's: Bis 2030 könnte sich die Ersparnis auf jährlich vier Terawattstunden (TWh) belaufen, wenn eine neue Verordnung der EU-Kommission kommt.

Energieengpässe erfordern schnelle Antwort

Wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, muss die Europäische Kommission gegen die jüngsten dramatisch gestiegenen Energiekosten vorgehen, und das am besten schon vorgestern. Sie hat entsprechende Notfallmaßnahmen auf den Weg gebracht, die die europäischen Energiemärkte entlasten sollen. Einer der Lösungsansätze setzt vor allem bei der Verringerung der Nachfrage an. Ein geringerer Energiebedarf senkt die Kosten, verringert die Emissionen und trägt gleichzeitig dazu bei, den Energiemarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Laut einer neuen EU-Verordnung, die die EU-Kommission gerade beschlossen hat, sollen Haushalts- und Bürogeräte (z. B. Mikrowellen, Toaster, Kaffeemaschinen) sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Lautsprecher, Streaming-Geräte), einzelne informationstechnische Geräte (unter anderem Drucker, jedoch keine Desktop-Computer und Notebooks), Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte (z. B. Spielekonsolen, Modelleisenbahnen), motorbetriebene verstellbare Möbel, motorbetriebene Gebäudeelemente (z. B. Fensterläden, elektrische Markisen) weniger Strom verbrauchen, wenn sie sich im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand (Standby) oder im vernetzten Bereitschaftsbetrieb befinden.

Neue Anforderungen an das Öko-Design von Elektroprodukten

Der jährliche Energieverbrauch der in der EU unter diese Verordnung fallenden Produkte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb wurde in einer Überprüfung der Kommission auf 59,4 TWh im Jahr 2015 geschätzt, was Treibhausgasemissionen von 23,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent entspricht. Daher sollen künftig neue Anforderungen an die oben genannten Geräte gelten.

Die Leistungsaufnahme des Geräts, beispielsweise im Aus-Zustand, darf 0,50 Watt nicht überschreiten. Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung darf die Leistungsaufnahme des Geräts im Aus-Zustand 0,30 Watt nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme des Geräts in einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird, darf 0,50 Watt nicht überschreiten.

Neuer Standard: Stromsparmodus ab Werk

Soweit dies mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, muss das Gerät mindestens in einen Aus-Zustand und/oder Bereitschaftszustand versetzt werden können. Das Gerät muss zudem künftig eine Stromsparfunktion aufweisen und sich nach einer bestimmten Zeit automatisch in den Bereitschaftszustand oder Aus-Zustand versetzen. Beispiel: Eine Filter-Kaffeemaschine, bei der der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird, muss sich nach höchstens fünf Minuten in den Stromsparmodus versetzen. Andere Geräte dürfen längstens 20 Minuten aktiv sein, bis sie in den Stromsparmodus umschalten müssen.

Die Stromsparfunktion muss aktiviert sein, wenn das Gerät in Verkehr gebracht wird. Es kann dem Nutzer zwar die Möglichkeit bieten, die Stromsparfunktion zu deaktivieren, dabei will man es den Kunden jedoch so schwer und abschreckend wie möglich machen. Diese Möglichkeit darf nicht Teil des Installationsverfahrens für das Gerät sein und muss eine gesonderte Nutzeraktion am Gerät erfordern. Zudem müssen die Nutzer dann davor gewarnt werden, dass diese Aktion zu einem höheren Energieverbrauch führt. Dieser Warnhinweis ist in die Handbücher aufzunehmen und gegebenenfalls auf den in das Gerät integrierten oder mit ihm verbundenen Displays bereitzustellen.

Neue Informationspflichten für den Handel

Um die Menschen mit der Nase darauf zu stoßen, hat die EU-Kommission (natürlich) auch wieder an neue Informationspflichten gedacht, die die Hersteller und letztendlich auch die Verkäufer umsetzen müssen. Die Handbücher für Endnutzer und die frei zugänglichen Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten müssen für alle Geräte unter anderem minutengenaue Informationen zu der Zeit enthalten, nach der das Gerät automatisch in den Bereitschaftszustand, den Aus-Zustand oder den vernetzten Bereitschaftsbetrieb umschaltet.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 B.O. 2023-04-20 12:34
Zur EU kann man nur sagen: HEULT DOCH.
Der volljährige, mündige Verbraucher muss entscheiden, ob er den Stecker zieht oder nicht und das nicht vorhandene Problem ist gelöst. Einen Stecker bei Nichtgebrauch ziehen: Sowas kann man schaffen, auch im Jahr 2023 noch.
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