Schlupflöcher

Verbraucherschützer fordern neue Inkassoregeln

Veröffentlicht: 12.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.10.2023
Grafik von Schulden und Rechnungen

Zahlen Käufer ihre Rechnungen nicht, ist das für Unternehmen keine schöne Sache, gehört jedoch zum Tagesgeschäft. Das Geld erfolgreich einzufordern kostet Zeit, Nerven und in der Regel auch weiteres Geld. Um schnell an selbiges zu gelangen, arbeiten viele Inkassobüros mit unlauteren Tricks, überzogenen Kosten und Einschüchterungsmaßnahmen. Der Bereich des Forderungsmanagements ist daher eine der Branchen mit dem schlechtesten Ruf. Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Mitgliedsverbände fordern daher mehr Fairness und verständlichere Inkasso-Regelungen.

Schlupflöcher belasten Verbraucher:innen

„Tausende Verbraucher:innen beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienstleister. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer echten Bedrohung werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Zudem werden die Menschen durch die Androhung von Lohn- und Gehaltspfändungen oder Hausbesuchen zur Pfändung von Wertsachen, ohne dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt, in eine Drucksituation gebracht. Die Verbraucherschützer fordern daher eine Überarbeitung des Inkassorechts. 

Vor allem bei den Kosten sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Durchblick erhalten, da ihnen das Verständnis für die teils horrenden Kosten bislang fehlt. Und auch bei den Kosten selbst soll angesetzt werden, teilt der vzbv mit, denn der Aufwand für die meist im Serienbrief verschickten Briefe steht in keinem Verhältnis zu den Gebühren. Bereits geleistete Zahlungen müssen Verbraucher:innen zurückfordern dürfen. Das Verbändebündnis fordert daher, für das Inkasso eine eigene Kostenregelung zu schaffen. Ein Blick auf unser Nachbarland Frankreich zeigt eine Option: Dort zahlen die betroffenen Verbraucher:innen überhaupt keine Inkassokosten, denn diese müssen vom Unternehmen übernommen werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#8 Ralf 2023-10-18 18:10
Eine Frage an den Verbraucherschu tz hätte ich aber, wer schützt die Verbraucher, welche es ehrlich meinen, denn eines sollte dem Verrbrauchersch utz klar sein: Die Kosten für zukünftige Inkasso Fälle müssten nach der Forderung des Verbraucherschu tzes in den zukünftigen Verkaufspreisen durchschnittlic h mit einkalkuliert werden.
Damit schützt der Verbaucherschut z die schwarzen Schafe, die Künden welche es ehrlich meinen werden bestraft.
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#7 Ralf 2023-10-18 16:00
Meines Wissens werden Inkasso Unternehmen nach der Anwaltstabelle entlohnt. Das ist in meinen Augen ordentlich und fair.

Ich würde vorschlagen, dass der Verbraucherschu tz ein Konzept ausarbeitet, wie ein Inkasso Unternehmen unterschieden kann, ob ein Kunde nach der Bestellung in Not gekommen ist, oder ob die Not vorher schon vorhanden war und der Kunde die Bestellung mit vollem Wissen der finanziellen Nöte getätigt hat.

Sobald der Kunde von seinen finanziellen Problemen weis und auch weiß, das er sich die Bestellung/Kauf gar nicht leisten kann, ist das nach Aussagen eines P-Beamten bereits Betrug/versucht er Betrug.
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#6 TN 2023-10-18 14:54
Wenn ein Kunde vorsätzlich etwas bestellt, was er nicht bezahlen kann, sollten härter Strafen gelten. Diese Käufer sollen jetzt noch beschützt werden? Bei vielen laufen bereits Inkassoverfahre n, denn bestellt der Kunde, da ihm nichts passiert. Die Gebühren sind i.O.
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#5 J. Kuhn 2023-10-13 12:07
@Bert Schanner
@Udo Auchter

Keinem Kunden ist der Rechtsweg verwehrt, wenn etwas falsch läuft, wie bei Herr Auchter, ist der richtige Weg, Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Im Regelfall wird dann auch für den Belasteten entschieden. Nur gibt es dafür Rechtsmittel und es bedarf keiner weiteren Regelung!

Es stellt sich zwischenzeitlic h die Frage wer das Produktivgewerb e vor den immer neuen Blüten der Verbraucherschü tzer schützt? Wenn diese Verbraucherschü tzer schon so viel erreicht haben, dass es eigentlich keiner neuen Regelungen mehr bedarf, muss man das auch akzeptieren und die Akten schließen, sich nicht ständig neuen, noch gröberen Unfug ausdenken um vollkommen unnötiges, i. d. R. steuerfinanzier tes Personal weiter zu beschäftigen.

Vielleicht sollten sich die dann übrigen "Verbraucherschü tzer" damit beschäftigen, den unseriösen Bestellern, die Grundregel des Anstandes zu lehren (Betrug und Diebstahl gehören da garantiert nicht dazu).

Die Realität sieht so aus, dass zumindest bei uns im Shop, einige Kunden pokern und darauf setzen, dass man offene Forderungen von 20- 30 € sowieso nicht verfolgt. Geht dieser Schuss nach hinten los und das passiert zu 100% entstehen dem Schuldner, ohne Inkasso Büro, nur nach RVG und Gerichtskostent abelle, inkl. Vollstreckungsk osten ca. 300 € Kosten. Das ist pädagogisch wertvoll, weil bei den meisten heilend!

Und wer ist dran schuld (Ursache)?

Einzig und alleine der Besteller, welcher mit seiner Order, ohne Zahlungswillen- oder Zahlungsmöglich keit die Ursache setzt.
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#4 Ralf 2023-10-13 10:55
Es ist doch klar das sich Tausende Verbraucher:inn en beschweren beschweren, wenn die sich "angepisst" fühlen, wenn diese Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen oder können.

Fakt ist eines, Sie haben eine Bestellung aufgegeben, teilweise mit dem Wissen diese nicht bezahlen zu können. Das ist nicht bei jedem so, aber bei einen großen Teil. In so manchen Gesprächen mit "Schuldnern" bekommt man sehr oft mit, wie egal es manchen ist. Ich will das .... , ich brauch das .... was dann folgt ist erstmal egal. Wenn ich dann noch nicht mal Inkassokosten tragen muss, umso besser. Ein Grund mehr zu bestellen was das Konto nicht hergibt ..... . In meinen Augen macht der Verbraucherschu tz sich so langsam mitschuldig.


Allein eine Bestellung, einen Kauf mit dem Wissen zu tätigen, das ich das Geld gar nicht habe, fällt eigentlich unter Betrug. Daher finde ich das Verhalten der VErbraucherschü tzer eine Face. Ich weis nicht ob diese eine rosarote Brille aufhaben und davon ausgehen, das jeder Käufer "unschuldig" in sein Dilemma geraden ist.
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#3 J. Kuhn 2023-10-13 09:10
Ich frage mich immer in welcher Welt diese Verbraucherschü tzer leben. Der Schuldner bestellt, bezahlt nicht und fühlt sich noch ungerecht behandelt, oder gar genötigt sobald Weiterungen angekündigt werden?

Wenn man in Deutschland mit der ehedem schwindenden Zahl an produktiv tätigen Unternehmen weiter so umgeht, nur weil ein paar Menschen, ohne jedweden Praxis- Sachverstand (Verbraucherschü tzer) eine Täter/ Opfer Umkehr propagieren, wird das nur zu einer weiter schwindenden Unternehmerzahl führen.

Wir haben mehr als genug, gute Gesetze und viel mehr Verbraucherschu tz als es überhaupt noch erträglich ist. Es braucht garantiert keine weiteren Ausnahmen für Menschen die vollkommen unverantwortlic h Ware bestellen obwohl sie das Geld dafür nicht haben. Es handelt sich dabei um nichts anderes als Diebstahl! Man muss die Ursache (Besteller/Dieb ) aus dem Verkehr ziehen und nicht die Verfolgung erschweren.

Wan wird man bei solchen Organisationen endlich verstehen, dass es einen erzieherischen Effekt gibt, mit Lockerung lösen man das Problem nicht, im Gegenteil man fördert damit die Verantwortungsl osigkeit!

Aus Sich des Verbraucherschü tzers aber auch verständlich, mit meinen Unfug von heute, sichere ich mir mein Einkommen von morgen.
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#2 Udo Auchter 2023-10-13 08:50
Hierzu ein schönes Beispiel. Irrtümlich wurde bei einer Rechnung der Fedex, die dazu noch auf die falsche Anschrift ausgestellt worden ist, durch einen Eingabefehler 0,95 EURO zu wenig überwiesen. Ohne Rückfrage hat Fedex einen Inkassodienstle ister eingeschaltet, der schon zu Beginn dafür 59 EURO in Rechnung gestellt hat. Da die Rechnung ja auf eine falsche Anschrift ausgestellt war, hat die Fedex nach diversen Wochen eine korrekte Rechnung ausgestellt, die Differenz wurde sofort überwiesen. Solche Lieferdienste kann man nur empfehlen

Udo Auchter
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#1 Bert Schanner 2023-10-13 08:12
Liebe Verbraucherschü tzer, bitte haltet den Ball flach. Der Händler bekommt kein Geld von einem Betrüger und er soll dann noch die Inkassokosten bezahlen? Ihr spinnt doch!
Dann wird es noch mehr Betrügereien geben, da ein Händler Kosten / Nutzenrechnung betreibt.
Das die Inkassobüros da Schweinereien machen ist bekannt und das darf nicht sein. Aber plausible Inkassokosten die der Kunde zu zahlen hat, nicht schon bei der ersten Mahnung, das brauchen wir!
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