Die Verbandsklage ist da!

Was dürfen Verbraucherschützer nun?

Veröffentlicht: 13.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.10.2023
Hände nach dem Prinzip "Einer für alle"

Verbraucherinnen und Verbraucher haben in vielen Fällen keine gute Lobby. Das haben erst jüngst die Preisentwicklungen im Lebensmittelbereich gezeigt, doch die Bundesregierung hat keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Menschen bei den hohen Lebensmittelpreisen zu entlasten. Ein wenig Rückenwind erhalten Endkund:innen jedoch mit dem lange geplanten und gestern endlich verkündeten Verbandsklagegesetz, welches ab heute in Kraft tritt.

Ansprüche einfacher klären und durchzusetzen

Die Verbandsklagerichtlinie musste bis Dezember 2022 umgesetzt werden und sieht erstmalig „Sammelklagen“ auf eine bestimmte Leistung (z.B. einen Schadensersatz oder eine Nachbesserung) vor. Bisher konnten Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich die Musterfeststellungsklage als rechtlich verbindliche Feststellung nutzen, kamen mit dieser mit ihren Ansprüchen jedoch nur bedingt weiter. Die massenhaften Einzelklagen im Anschluss an das Feststellungsurteil wurden damit nämlich nicht beseitigt. Das belastete die Justiz beziehungsweise spielte großen Unternehmen in die Karten. Viele Betroffene wagten den Schritt vor Gericht alleine dann nicht und ließen die Sache im Sande verlaufen.

Seit heute kann direkt und unmittelbar über die Verbandsklage ein Schadensersatz oder eine Reparatur eingeklagt werden (sog. Abhilfeklage). Betroffene, worunter übrigens auch kleine Unternehmen zählen, müssen also nicht selbst klagen, profitieren aber unmittelbar von dem Verfahren. Die Abhilfeklage können ab heute alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen, die ihre Ansprüche in einem Register anmelden. Wird die Klage zugunsten der Kläger:innen entschieden, wird ihnen die zustehende Leistung direkt und ohne lästige eigene Klagen, wie es bisher der Fall war, ausgezahlt.

„Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien – solche Massenverfahren sind eine Herausforderung für die Justiz. Mit der neuen Abhilfeklage können diese Verfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden”, so Bundesjustizminister Marco Buschmann zu dem Gesetz.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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