Gesetz für faire Verbraucherverträge

Unternehmen tricksen bei Laufzeiten und erschweren Kündigungen

Veröffentlicht: 24.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.10.2023
Vektorgrafik eines Mannes, der eine Kugel an Kette hinter sich herschleift

Viele Jahre war es gang und gäbe, dass beispielsweise Mobilfunkverträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden, die sich ohne Kündigung wiederum automatisch um ein weiteres Jahr verlängert haben. Weil das nicht nur unfair ist, sondern auch den Wettbewerb einschränkt, hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2022 eine Gesetzesänderung an den Start gebracht. Viele Unternehmen halten sich jedoch noch nicht an die Neuerungen für fairere Verbraucherverträge.

Neuregelungen bei Verbraucherverträgen seit März 2022

Seit März 2022 gibt es eine Erleichterung für alle Laufzeitverträge, beispielsweise Abos oder Stromverträge. Eine automatische Verlängerung dieser auf unbestimmte Zeit und mit langen Kündigungsfristen ist nicht mehr möglich. Kund:innen haben durch die Geltung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge seit letztem Jahr jederzeit die Möglichkeit, den automatisch verlängerten Vertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer wird die Kündigungsfrist von drei Monaten auf immerhin einen Monat herabgesetzt. Flankiert wurde die Änderung von einem Kündigungsbutton, der seit Juli 2022 für die Kündigung solcher Verträge Pflicht ist.

Viele AGB entsprechen (immer noch) nicht der aktuellen Rechtslage

Über ein Jahr nach der Einführung der neuen Vorschriften hat sich die Verbraucherzentrale die Lage in deutschen Unternehmen angeschaut und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Über 800 Firmen seien dahingehend überprüft worden, ob sie in ihren AGB die neuen Anforderungen auch umsetzen. Jedes siebte Unternehmen habe das jedoch nicht getan und falle durch unwirksame Laufzeitverlängerungen oder falsche Kündigungsklauseln in den Vertragsbedingungen auf. Insgesamt habe die Verbraucherzentrale 167 Verstöße bei 116 Unternehmen festgestellt. Überraschenderweise waren es nicht die Mobilfunkfirmen, die sonst durch unfaire Verträge auffallen, sondern Abonnements, Partnerbörsen oder der Bereich Fitness.

Die betroffenen Unternehmen haben bereits eine Abmahnung der Verbraucherschützer erhalten. Über die Hälfte der Abgemahnten seien einsichtig gewesen und hätten die Fehler zwischenzeitlich behoben, heißt es in der Meldung. Für alle anderen findet die Verbraucherzentrale jedoch klare Worte: „Falls nötig, verklagen die Verbraucherzentralen die Unternehmen“.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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