Gesetzesänderung

Bundesregierung macht Weg für einheitliches Ladekabel frei

Veröffentlicht: 27.10.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 27.10.2023
USB-C-Kabel vor EU-Flagge

Ein einheitlicher Ladeanschluss für alle Elektrogeräte: Das ist schon seit längerer Zeit beschlossene Sache. Nach der entsprechenden EU-Richtlinie dürfen Hersteller:innen nur noch einen USB-C-Ladeanschluss für Geräte verbauen. Damit der Umsetzung der im Jahr 2022 novellierten EU-Funkanlagen-Richtlinie in nationales Recht bis zum Ende des Jahres nichts im Weg steht, hat das Bundeskabinett in dieser Woche einer Novelle des Funkanlagengesetzes zugestimmt. 

Notwendige Umsetzung in nationales Recht

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes hat am vergangenen Mittwoch nun auch das Bundeskabinett zugestimmt. Das war ein notwendiger Schritt, um die EU-Pflicht eines einheitlichen Ladekabels für Elektrogeräte fristgerecht bis zum 28. Dezember in nationales Recht umzusetzen.

Bis Ende 2024 soll USB-C der neue Standard für alle Geräte sein, wie beispielsweise Smartphones, Kopfhörer, Tastaturen, Tablets, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets oder tragbare Lautsprecher, sofern diese Geräte mit einem Kabel aufgeladen werden können. Für Notebooks wird der neue Standard erst ab 2026 gelten.

„Schluss mit dem Kabelsalat“

Die EU-Richtlinie dient vor allem der Verbraucherfreundlichkeit und der Vermeidung von Elektronikabfall. Laut des Referentenentwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Anforderungen eingeführt werden, dass Nutzer:innen beim Erwerb eines neuen Elektronikgeräts nicht gezwungen sind, auch ein neues Ladegerät zu kaufen. Wer ein Mobiltelefon oder eine ähnliche Funkanlage kauft, soll „die erforderlichen Informationen über die Ladeleistungseigenschaften dieses Geräts und das mit ihm zu verwendende Ladegerät erhalten“. 

Wie aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervorgeht, begrüßt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Entscheidung: „Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt.“ Außerdem sei in Zukunft endlich „Schluss mit dem Kabelsalat“, sagt Habeck weiter.

Und auch Bundesministerin Steffi Lemke äußert sich zufrieden: „Weniger Verbrauch an Kabeln und Steckern spart Ressourcen und verkleinert den Berg an Elektronikabfällen. Die Änderung der EU-Richtlinie, auf der das neue Bundesgesetz fußt, geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück.“

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Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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