Cannabis-Gesetz

Die Cannabis-Legalisierung rückt in greifbare Nähe

Veröffentlicht: 05.02.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Kleine Cannabis-Pflanzen in Anzuchttöpfen

Zuletzt ließ der Widerstand von Teilen der SPD-Bundestagsfraktion die Aussicht auf eine baldige Cannabis-Legalisierung durch das Cannabis-Gesetz (CanG) schwinden. Nun wurde bekannt, die finale Lesung des CanG in der letzten Sitzungswoche im Februar im Bundestag stattfinden soll. Eine Legalisierung ab dem 1. April 2024 ist damit wahrscheinlich.

Ist der Widerstand überwunden?

Das Gezerre um die Legalisierung, oder eher Entkriminalisierung von Cannabis besteht bereits von Beginn an. Nun scheinen aber die letzten Widerstände überwunden wurden zu sein. Wie LTO/ dpa berichten, verkündeten Vize-Fraktionschefs der Ampel, Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) bereits am vergangenen Donnerstag Abend den Durchbruch. „Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden“, heißt es in der Erklärung. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kirsten Kappert-Gonther läutete auf X das Ende der „gescheiterte Verbotspolitik“ ein.

Um den Widerstand aus der SPD-Bundestagsfraktion zu überwinden, kam man den Kritiker:innen entgegen: Ursprünglich sollte erst nach vier Jahren eine Evaluierung des CanG stattfinden. Nun soll diese „zeitnah“ stattfinden. Bei der Evaluierung soll insbesondere die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität geprüft werden. Ob diese Änderung aber tatsächlich reicht, um die Bedenken zu beseitigen, bleibt abzuwarten. 

So geht es weiter

In der Sitzungswoche vom 19. bis zum 23. Februar soll nun die finale Bundestagslesung stattfinden. Am 22. März kommt das ganze dann noch mal in den Bundesrat. Das Gesetz bedarf zwar nicht einer Zustimmung durch den Bundesrat; allerdings kann dieser noch Einspruch einlegen. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass das Gesetz an dieser Hürde scheitern wird. Wenn alles weiterhin nach Plan verläuft, dürfen Privatpersonen ab dem 1. April selbst Cannabis in einem begrenzten Umfang anbauen und besitzen. Der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis Clubs wird ab dem 1. Juli möglich sein. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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