Online-Plattformen: EU will mehr Fairness für Online-Händler

Veröffentlicht: 02.05.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 02.05.2018

Gerade kleine Händler sind häufig auf Online-Plattformen angewiesen, um ihre Kunden zu erreichen. Doch die Regeln für den Handel auf den Plattformen werden durch diese vorgegeben, ohne dass Händler über die genauen Praktiken Bescheid wissen. Das will die EU nun ändern und hat am 26. April 2018 ihren neuen Entwurf für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz vorgelegt.

© William Potter/shutterstock.com

Ungleichgewicht benachteiligt Händler

„Millionen von meist kleinen Händlern in der EU sind heute auf Online-Plattformen angewiesen, um ihre Kunden im gesamten digitalen Binnenmarkt zu erreichen”, so Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt. Doch für viele Händler sind die genauen Praktiken der Plattformen wie Amazon, Ebay und Co. nicht zu durchschauen. Gerade dieses Machtgefüge führt oft zu einer unfairen Behandlung von Händlern. Oftmals sind beispielsweise die Gründe für eine Kontensperrung unklar oder erst gar nicht bekannt, Ranking-Faktoren der Produkte sind ein großes Rätsel und die Geschäftsbedingungen ändern sich einfach so zu Lasten des Händlers. Dies führt zu einer Einschränkungen des Geschäftstätigkeit und verhindert auch zeitgleich die Ausschöpfung des vollen Potentials des Marktes. Um das zu verbessern hat die EU-Kommission nun ihren Entwurf für eine neue Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für die gewerblichen Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen im digitalen Binnenmarkt veröffentlicht. Ziel dabei ist die Förderung von Fairness und damit auch eine Vereinfachung des Markteintrittes.

Mehr Transparenz soll Zufriedenheit erhöhen

In Zukunft sollen die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sicherstellen, dass die Geschäftsbedingungen für Händler klar und verständlich gefasst sind. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zu Kontenlöschung und Kontensperrung. Weiterhin müssten Anbieter die genauen Gründe für die teilweise/komplette Sperrung oder Löschung, Informationen über alle durch den Dienst zugänglichen Daten, Behandlung eigener Ware im Vergleich zu denen ihrer Nutzer sowie die allgemeinen Rankingfaktoren und ihre Gewichtung offenlegen.

Internes Beschwerdemanagement einrichten

Um dennoch eingegangene Beschwerden ihrer Nutzer effektiv und dennoch außergerichtlich lösen zu können, wird es verpflichtend, ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten.  Dieses muss für die Kunden leicht zu nutzen sein. Damit das funktioniert, müssen alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren Geschäftsbedingungen die unabhängigen und qualifizierten Schlichtungsdienste angeben, mit denen sie bereit sind, in gutem Glauben bei der Beilegung von Streitigkeiten zusammenzuarbeiten. Schließlich wird den Verbänden, die Unternehmen vertreten, das Recht eingeräumt, im Namen der Unternehmen Klage zu erheben, um die neuen Transparenz- und Streitbeilegungsvorschriften durchzusetzen.

Alle 3 Jahre neu

Das genaue Datum, wann diese Verordnung in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Jedoch führt sie als Verordnung, ähnlich der DSGVO, direkt zu einer Änderung der bestehenden Vorschriften. Neben den Anpassungen, die Händler in eine bessere Lage versetzen sollen, wird die Verordnung auch alle drei Jahre neu evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Alle Mitgliedsstaaten werden hierzu angehalten, die notwendigen Informationen dem EU-Kommission zukommen zu lassen. Wir halten Sie zur Entwicklung dieser Verordnung auf dem Laufenden.

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