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Was ist der Unterschied zwischen Mobile Office und Homeoffice?

Veröffentlicht: 26.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Geschäftsfrau arbeitet im Zug

Zur Eindämmung der Pandemie wurden viele Arbeitnehmer von ihren Chefs nach Hause geschickt. So wurde aus dem Wohnzimmer schnell das Büro, Meetings fanden virtuell statt und die Besprechung mit dem Kollegen wurde auch mal telefonisch während eines Spaziergangs erledigt. 

„Bei uns sind alle im Homeoffice“, ist die Erklärung, die noch lange zu hören sein wird. Dabei sind die wenigsten im Homeoffice.

Was ist Homeoffice?

Der Begriff Homeoffice ist tatsächlich gesetzlich definiert. „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“, heißt es in der Arbeitsstättenverordnung.

Das Homeoffice ist also ein Platz, der sich zwar in den heimischen vier Wänden befindet, dabei aber so behandelt wird, als würde er zu den Räumen des Unternehmens gehören. Den Arbeitgeber treffen daher alle Pflichten, die er auch hätte, wenn der Arbeitnehmer bei ihm im Büro sitzen würde. Das hat vor allem aus der Perspektive des Arbeitsschutzes Folgen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz einrichten, oder zumindest abnehmen. Der Arbeitnehmer hat auf der anderen Seite die Pflicht, sich an die festen Arbeits- und Pausenzeiten zu halten. Er muss seine Arbeit an dem vom Arbeitgeber festgelegten Platz verrichten. Das klingt also nicht so ganz wie das Modell, was in den letzten Monaten von Unternehmen gelebt wurde.

Mehr Freiheit im Mobile Office

Das Mobile Office ist hingegen gesetzlich nicht definiert. Der Unterschied zum Homeoffice besteht darin, dass es dem Arbeitgeber eigentlich egal ist, wo, wie und wann der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt, Hauptsache, sie werden erledigt. Bezüglich des Arbeitsschutzes ist dieses Modell für Arbeitgeber auch viel attraktiver: Sie müssen lediglich auf eventuelle Risiken wie das lange Arbeiten auf unergonomischen Möbeln hinweisen. Der Arbeitnehmer ist außerdem auf der anderen Seite dazu verpflichtet, das Arbeiten unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu unterlassen.

Das Mobile Office bietet also maximale Flexibilität. Ganz freie Hand muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten aber nicht lassen: Er kann bestimmte Rahmenbedingungen festlegen, wie etwa ein Zeitfenster, in dem die Erreichbarkeit garantiert sein muss oder aber eine zuverlässige Internetverbindung.

Datenschutz bei beiden Modellen wichtig

Was beide Modelle allerdings gemeinsam haben, sind die datenschutzrechtlichen Aspekte, mit denen sich Arbeitgeber beschäftigen sollten. Werden personenbezogene Daten plötzlich zu Hause verarbeitet, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, dass Arbeiten am privaten Rechner mit Firmendaten zu untersagen. 

Viele weitere spannende Aspekte rund ums Thema können im FAQ des Händlerbundes nachgelesen werden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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