Markenschutz

Singles Day für alle!?

Veröffentlicht: 11.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.11.2020
Singles Day in Einkaufswagen

„Völlig überbewertet“ oder „Endlich ein weiterer Rabatttag!“, die Meinungen zum Singles Day gehen wie gewohnt weit auseinander. Fest steht jedoch: Mit schwindelerregenden Rekorden wird auch der diesjährige Singles Day zu Ende gehen und der Online-Shopping-Tag nicht nur chinesischen Händlern Millionen und Abermillionen in die Kassen spülen. Der Tag, der vor einigen Jahres eigentlich als eine Art Anti-Valentinstag für Singles und Alleinstehende ins Leben gerufen wurde, wird immer populärer. Die Frage, ob der Begriff wie der Black Friday ebenfalls als Marke geschützt und ohne Lizenz tabu ist, ist durchaus berechtigt.

Markenschutz für Singles Day

Auch deutsche Händler wie Douglas und Media Markt wollen den aus China stammenden Singles Day am 11.11. nutzen, um die Kunden mit Rabattaktionen zum Spontankauf zu verführen. Der Nutzung der Marke steht Händlern, die dem Singles Day eine Chance geben und für sich als Rabattaktion nutzen wollen, nur beschränkt offen. Ein Blick ins Register des Patent- und Markenamtes gibt nicht unbedingt grünes Licht: Der Begriff Singles Day ist in Deutschland nicht als Marke eingetragen. Zwar hat es der Modehändler Bonprix versucht, die Anmeldung wurde jedoch abgewiesen. Für die Wortmarke „SiNGLES TAG-WORLD SiNGLES DAY AM FRÜHLINGSANFANG“ wurde die Anmeldung ebenfalls zurückgenommen.

Jedoch ist der Begriff Singles Day als Wort- Bildmarke im internationalen Markenregister für die Firma Depot Tresor aus Frankreich eingetragen. Betroffen sind unter anderem Schmuck, Juwelierartikel sowie Edelsteine und Uhren. Abmahnungen sind uns in diesem Zusammenhang zwar nicht bekannt, doch hier ist durchaus Vorsicht geboten, wenn insbesondere Produkte in diesem Segment angeboten werden. Ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Markenrecht könnte die heutige Rabattaktion daher trotzdem ins Auge gehen. Es wäre zu schade, wenn der Singles Day rechtlich gesehen zum nächsten Black Friday werden würde.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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