Kein Datenabgleich

Ist die DSGVO Schuld am Betrug mit den Coronahilfen?

Veröffentlicht: 15.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Antrag auf Überbrückungshilfe

Seitdem Unternehmen Anträge auf die Coronahilfen des Staates stellen können, mehren sich die Meldungen über Betrug. Da wurden beispielsweise mehrfach Anträge ausgefüllt oder Scheinfirmen genutzt. Aufgrund der Betrügereien wurden die Auszahlungen teilweise sogar eingestellt.

Eine Ursache für die Betrugsdelikte könnte der Datenschutz sein. Die Behörden haben die angegebenen Daten teilweise nicht mit denen abgeglichen, die das antragstellende Unternehmen beim Finanzamt angegeben hat. So sind Ungereimtheiten teilweise gar nicht erst aufgefallen. Auch das mehrfache Beantragen ein und der selben Hilfe wurde so möglich. So soll es zu Schäden in Millionenhöhe gekommen sein. Mittlerweile wird die Auszahlung der Hilfen aber fortgesetzt.

Kein Abgleich der Daten

Wie die Welt berichtet, hätten Betrugsversuche bei den Coronahilfen viel wirksamer bekämpft werden können – wären da nicht die Datenschutzbedenken der Behörden gewesen. So fand in Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Coronabetrugsfällen und BErlin kein regelmäßiger Abgleich zwischen den Daten der Antragsteller und den bei den Finanzämtern hinterlegten Daten statt. 

Um die datenschutzrechtlichen Bedenken aus der Welt zu schaffen, verschickte das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 17. Februar eine Formulierungshilfe an die Länder. Mit diesem Schreiben sollen die Finanzämter von der Unbedenklichkeit des Datenabgleichs überzeugt werden. In Berlin werden nun seit vergangener Woche die angegeben IBANs verglichen; aus NRW liegen keine Informationen dazu vor. „Es wurde ein mehrstufiges Verfahren mit intensiven Prüfschleifen entwickelt, um Missbrauch von staatlichen Hilfszahlungen effektiv zu verhindern“, heißt es lediglich vom Wirtschaftsministerium NRW. NRW ist eines der Bundesländer, welches besonders unter Betrugsversuchen zu leiden hat. Allein im November 2020 rechnete das Land mit einem Subventionsbetrug in Höhe von 30,1 Millionen Euro.

Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern 

Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Datenabgleichs könnte dadurch erschwert worden sein, dass flächendeckend externe Dienstleister zur Bewältigung des Antragaufkommens eingesetzt wurden. Allein die Behörden in NRW würden mit „einer dreistelligen Anzahl von Mitarbeitern fachlich ausgewiesener externer Dienstleister“ unterstützt werden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Andree 2021-03-15 10:44
Es ist wohl die Summe aus Datenschutz und mittlerweile gravierendere Unfähigkeit in den Behörden und Ministerien.
Wie ich nun lese wollte das Wirtschaftsmini sterium auch einen Abgleich mit den Finanzämtern und zwar ein Abgleich der Konto- und Steuernummer was aber von Scholz abgelehnt wurde.
Der Mann hat erst Millionen CumEx an die Hamburger Bank verschenkt und nun das.

Und so einer ist Finanzminister und Kanzlerkandidat....

Die Schnelltests die nun als wichtig eingestuft sind, werden Spahn und Scheuer eingesetzt...
Wer macht so etwas?
Das ist entweder Absicht weil man weiß: Das geht wieder schief und die beiden sind gute Sündenböcke oder man ist wirklich unglaublich dämlich.
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#1 René 2021-03-15 08:15
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Vielleicht keimt jetzt mal so ein kleines Pflänzchen Hoffnung und irgendjemand merkt was für ein sinnloses Eigentor wir und wieder mit der Schwachsinnigen DSGVO geschossen haben. Aber wahrscheinlich wird alles wieder gut geredet und der Blödsinn geht in die nächste Runde.
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