„Joy-Con drift“

EU-Kommission: Nintendo gewährt kostenlose Reparaturen defekter Controller

Veröffentlicht: 05.04.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
Nintendo Switch Joy Con

„Joy-Con drift“ nennt sich das technische Problem, mit dem laut einer Mitteilung der EU-Kommission Tausende Verbraucher und Besitzer von Nintendo-Spielekonsolen zu kämpfen haben. Bis Januar 2021 seien bei den Mitgliederorganisationen des europäischen Verbraucherverbands BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) beinahe 25.000 Beschwerden bezüglich des Problems eingegangen. Nach einer Warnung des Verbands nahmen die EU-Kommission und die Verbraucherschutzbehörden Kontakt zu Nintendo auf, um auf das Problem hinzuweisen. In der Folge erklärte sich Nintendo bereit, Verbrauchern über die ggf. bestehenden gesetzlichen Rechte hinaus das Recht auf kostenlose Reparatur der betroffenen Controller zu gewähren. 

Nintendo-Controller funktionierten nicht mehr 

Diverse Verbraucher hatten den Behörden des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netzwerk) und verschiedenen Verbänden Probleme mit den Controllern der Konsolen mitgeteilt. Demnach sei es zu Verschlechterungen und dem Verlust der Kontrolle über die Konsolen gekommen. Betroffen seien dabei sowohl die Nintendo Switch als auch die Nintendo Switch Lite Konsolen. Die Controller seien in der Folge nicht mehr nutzbar gewesen. Da sie nicht einfach oder kostenlos repariert werden konnten, seien sie dazu gezwungen gewesen, sie zu ersetzen, was wiederum zu unnötigem Elektroabfall führte. 

Als Reaktion auf die Kontaktaufnahme durch die EU-Kommission habe sich Nintendo dann dazu bereit erklärt, allen Verbrauchern das Recht auf kostenlose Reparatur für die betroffenen Controller in den Nintendo-Reparaturzentren einzuräumen. Auf diese Möglichkeit wolle Nintendo auch deutlich hinweisen. Das Angebot bestehe unabhängig davon, ob das Problem durch einen Defekt oder durch Verschleiß verursacht wurde, und auch dann, wenn die Herstellergarantie von Nintendo bzw. die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei. 

EU plant Recht auf Reparatur 

Geleitet wurde die gemeinsame Aktion vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen sowie dem deutschen Umweltbundesamt, koordiniert hatte sie die Europäische Kommission. „Ich freue mich, dass Nintendo freiwillig Maßnahmen ergriffen hat, um den Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des EU-Verbraucherrechts Rechnung zu tragen, indem es etwas gegen die frühzeitige Obsoleszenz bestimmter Controller unternimmt und ein lebenslanges Recht auf kostenlose Reparatur in diesem spezifischen Fall gewährt“ kommentiert Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, die Entscheidung Nintendos. 

Reparaturen gewinnen in der Gesetzgebung zurzeit allgemein an Bedeutung: So plant die EU die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“: Der aktuelle Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Verbraucher einfacher und günstiger Waren reparieren lassen können sollen, und das auch dann noch, wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist oder die mangelnde Funktionsfähigkeit mit Verschleiß zu tun hat. „Im Einklang mit unserem Vorschlag über das Recht auf Reparatur erwarten wir von den Unternehmen eine wirksame Verbesserung der Reparierbarkeit ihrer Produkte und der diesbezüglich verfügbaren Informationen. So soll es den Verbraucher*innen ermöglicht werden, zu echten Akteuren des ökologischen Wandels zu werden“, sagt Didier Reynders zum Vorhaben.

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