Wir wurden gefragt

Ist der kostenlose AGB-Generator von Shopify rechtssicher?

Veröffentlicht: 20.02.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.02.2024
Unternehmer unterzeichnet AGB auf Handy

Shopify gehört zu den beliebtesten Shopsystemen in Deutschland. Das Unternehmen wirbt damit, Händler:innen zum Erfolg zu verhelfen. Neben der Software bietet Shopify auch kostenlose Rechtstexte an. Mithilfe eines Generators können sich Unternehmen „individuell angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für ihren Shop erstellen lassen. Auch ein Generator für die Datenschutzerklärung und eine „Rückerstattungsrichtlinie“ werden angeboten.

Um zu überprüfen, wie sicher Online-Händler:innen mit den kostenlosen AGB-Klauseln sind, haben wir uns den Generator einmal genauer angeschaut. Immerhin ist das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit den falschen Textbausteinen groß. 

Minimale Individualisierung

Um die AGB zu bekommen, muss man lediglich ein paar Felder ausfüllen. Dabei geht es um die Kontaktdaten, die Internetadresse und natürlich den Namen des Unternehmens. Welche Produkte man verkauft oder ob man beispielsweise ein reiner B2B-Shop ist, muss man nicht angeben. Entsprechend fällt die Individualisierung in den Klauseln selbst eher mau aus. Es werden lediglich Kontaktdaten und Namen entsprechend angepasst. Es handelt sich daher eher um ein standardisiertes Muster. 

Sind die wesentlichen Punkte enthalten?

Die AGB dienen zum einen darum zu regeln, was für die Kaufverträge, die über den Shop abgeschlossen werden, gelten soll. Zum anderen werden mit den AGB auch wichtige Informationspflichten erfüllt. Leider fehlen bei den Shopify-AGB wesentliche Punkte. Im Folgenden wollen wir auf drei besonders wichtige eingehen.

Punkt 1: Wie kommt der Kaufvertrag zustande?

Verträge können im Online-Shop im Wesentlichen auf zwei Arten zustande kommen: Entweder handelt es sich bei den dargestellten Produkten im Shop um verbindliche Angebote. Dann wird der Kaufvertrag mit dem Klick auf den Check-out-Button abgeschlossen. Oder aber es handelt sich um unverbindliche Angebote. Dann kann der Kaufvertrag beispielsweise mittels Versand der bestellten Produkte entstehen.

Man sieht also: Es braucht definitiv eine Regelung dazu im Online-Shop, damit für beide Seiten klar ist, ab wann sie sich vertraglich binden. Dazu gibt es keine Regelung in den Shopify-AGB. 

Punkt 2: Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Im B2C-Verhältnis müssen Online-Händler:innen die Verbraucher:innen darauf hinweisen, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht und von den AGB unberührt bleibt. Diesen Hinweis gibt es nicht. Stattdessen leistet sich der Text einen Fauxpas: In einer Klausel wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht dafür verantwortlich ist, dass die auf der Seite zur Verfügung gestellten Informationen „genau, vollständig oder aktuell“ sind. Weiter heißt es, dass die Informationen nicht als „alleinige Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden [sollten], ohne primäre, genauere, vollständigere oder aktuellere Informationsquellen zu prüfen“. 

Zur Erinnerung: Es soll sich hierbei um AGB für einen Shop handeln. Verkäufer:innen sind bei einem Shop verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die für die Kaufentscheidung relevant sind. Mit einer solchen Klausel kann man diese Pflicht nicht umgehen. Kommt es am Ende zum Streit darüber, was genau über die Beschaffenheit eines Produktes vereinbart wurde, wird das verkaufende Unternehmen sich nicht auf so eine Klausel berufen können.

 

Punkt 3: Wie werden AGB gespeichert?

AGB können sich ändern. Schließe ich heute einen Kaufvertrag und will in zwei Wochen noch einmal in die AGB schauen, kann es sein, dass auf der Webseite die Klauseln angepasst wurden. Das sind natürlich dann nicht mehr die Bedingungen, die für meinen Vertrag gelten. Hierfür stellt der Gesetzgeber eine Lösung bereit: Unternehmen müssen darüber informieren, ob und wie der Vertragstext gespeichert werden kann. So wissen Verbraucher:innen, dass sie die AGB für ihren konkreten Kaufvertrag selbst abspeichern müssen, um auch später noch zu wissen, was genau geregelt wurde.

Auch dieser Hinweis fehlt vollständig.

Fazit: Abmahnungen vorprogrammiert

Wir haben uns im Rahmen dieses Artikels nur ein paar wenige Punkte herausgepickt. Diese reichen allerdings schon für ein leider sehr hartes Urteil: Bei den Punkten handelt es sich nämlich um die, die auch oftmals abgemahnt werden. Die kostenlosen AGB von Shopify sind so gesehen ein gut gemeintes Angebot. Immerhin dürfte auch dem Unternehmen bekannt sein, wie wichtig die richtigen Klauseln gerade in Abmahn-Deutschland sind. Allerdings ist die Umsetzung bedauerlicherweise nicht gelungen.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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