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Darf das Widerrufsrecht für Mystery-Boxen ausgeschlossen werden?

Veröffentlicht: 26.03.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 26.03.2024
Boxen mit Fragezeichen

Ob MediaMarkt, Süßwarenhersteller oder Amazon: Mystery-Boxen sind sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel keine Neuheit mehr. Das Konzept lebt davon, dass die Kundschaft keine Ahnung hat, was genau da eigentlich gekauft wird. Meistens wird lediglich eine Produktkategorie und ein ungefährer Wert der enthaltenen Produkte angegeben.

Bei einem Fernabsatzvertrag besteht grundsätzlich das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzusenden. Bei einer Mystery-Box würde so allerdings das Konzept des Produkts verloren gehen, da es ja gerade darum geht, nicht genau zu wissen, was man kauft, und sich auf das Risiko einzulassen. Darf im Online-Shop das Widerrufsrecht für Mystery-Boxen also ausgeschlossen werden?

Das Widerrufsrecht kennt Ausnahmen

Das Widerrufsrecht kennt einige Ausnahmen, die in § 312 Absatz 2 BGB geregelt sind. Zum Beispiel ist ein Widerrufsrecht gerade dann ausgeschlossen, wenn ein Produkt individualisiert ist und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden oder der Kundin zugeschnitten wird. Darunter fallen zum Beispiel Produkte, die individuell mit einem Foto bedruckt werden. Bei einer Mystery-Box handelt es sich allerdings gerade nicht um ein individuelles Produkt, die Kundschaft kennt den Inhalt der Box nicht. 

Weiter ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn die Ware aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt sind und die Versiegelung entfernt wurde. Auch wenn eine Mystery-Box versiegelt ist, wird damit nicht automatisch das Widerrufsrecht ausgeschlossen, denn in der Regel ist die Box nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt. 

Lediglich bei Mystery-Boxen, die Lebensmittel enthalten, kommt ein Ausschluss des Widerrufsrechts in Betracht. Das gilt aber grundsätzlich nur bei Lebensmitteln, die schnell verderblich sind. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch oder frische Milchprodukte. Süßwaren sind in der Regel nicht schnell verderblich, sodass auch hier das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden darf. 

Umtauschrecht im stationären Handel?

Und wie sieht es aus, wenn die Mystery-Boxen nicht online bestellt, sondern im stationären Handel erworben werden? Auch wenn es üblich ist und aus Kulanz häufig bewilligt wird, sieht das Verbraucherschutzrecht kein Widerrufsrecht für den stationären Handel vor. Es gibt also kein Recht, ein Produkt, einfach, weil es nicht gefällt, umzutauschen. Hier müssen Mystery-Boxen also nicht zurückgenommen werden, wenn der Inhalt nicht den Vorstellungen der Kundschaft entspricht.

Fazit

Wird eine Mystery-Box im Online-Shop angeboten, darf das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Kund:innen können hier also grundsätzlich den Inhalt zunächst anschauen und dann entscheiden, ob sie die Box behalten wollen. Anders sieht es im stationären Handel aus: Hier muss die Box nicht zurückgenommen werden, wenn der Inhalt nicht den Wünschen der Kundschaft entspricht.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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