Streit um irreführende Handelspraktiken

Kunden aus Profitgier getäuscht? Amazon will „Buy Box“-Klage abweisen lassen

Veröffentlicht: 12.04.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.04.2024
Amazon auf einem Smartphone: Hat der Konzern Kunden getäuscht? Eine entsprechende Klage will er abweisen lassen.

Amazon wird vorgeworfen, die Kundinnen und Kunden auf dem hauseigenen Online-Marktplatz getäuscht zu haben: Statt in der „Buy Box“ – also im Verkaufsfeld der Produktseiten – preisgünstige Artikel mit kurzen Lieferzeiten hervorzuheben, soll Amazon hier gezielt höherpreisige Produkte bevorzugt haben, um größere Profite herauszuschlagen. Auch seien Händlerinnen und Händler begünstigt worden, die teils hohe Gebühren für Amazons Fulfillment-Dienst FBA zahlen. 

Eine Sammelklage gegen diese Praxis wurde im Februar an einem Bundesgericht in Seattle eingereicht. Gegen diese Anschuldigung setzt sich der Konzern nun zur Wehr und hat seine Sicht der Dinge in einem bei Gericht eingereichten Schriftsatz formuliert.

Kein Einsatz unfairer Praktiken, sagt Amazon

Amazon hat darum gebeten, die Klage abzuweisen und erklärt, dass diese ungerechtfertigt sei. Die Vorwürfe fußen demnach auf der Annahme, dass Kundinnen und Kunden bei der Wahl eines Produkts vorrangig auf den Preis achten – dies sei laut Amazon aber eben nicht der Fall.

„Die Behauptungen der Kläger bestätigen, dass zumindest einige Verbraucher wollen, dass Amazon bei der Entscheidung, welche Angebote es in seinen Shop aufnimmt, auch andere Merkmale als den Preis berücksichtigt“, wird Amazon von Reuters zitiert. Den zur Last gelegten Einsatz unfairer oder irreführender Praktiken wies der Konzern zurück.

Darüber hinaus habe Amazon darauf verwiesen, dass „es nichts Unlauteres oder Täuschendes daran gibt, dass ein Einzelhändler entscheidet, welche Produktangebote seiner Meinung nach für seine Kunden am attraktivsten sind“. Die Kundinnen und Kunden seien dann schließlich auch in der Lage, die offerierten Angebote nach eigenen Maßstäben und Einschätzungen entweder anzunehmen oder abzulehnen.

 

Kläger sprechen von Verstößen gegen den Verbraucherschutz

Die Kläger hatten bereits deutlich gemacht, dass Kundinnen und Kunden in der Regel davon ausgehen dürften, dass Amazon in der Buy Box jene Angebote präsentiert, für die sie sich auch selbst entscheiden würden, wenn sie alle verfügbaren Angebote berücksichtigen.

Dies sei jedoch nicht der Fall, da preisgünstigere Angebote häufig selbst dann ausgeblendet würden, wenn die entsprechenden Artikel schneller geliefert werden, so die Kritik weiter. Der Algorithmus sei ihrer Ansicht nach voreingenommen und lotse die Kundschaft zu teureren Produkten, von deren Verkauf Amazon stärker profitiert. Dadurch „begünstigt Amazons Buy-Box-Algorithmus in betrügerischer Weise Amazons eigenen Profit gegenüber dem Wohl der Verbraucher“, hatte Reuters im Februar aus der Klageschrift zitiert.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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