Zu hohe Retouren: Amazon nach Kontensperrung abgemahnt

Veröffentlicht: 30.01.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Wie Online-Händler mit Kunden umgehen, die zu hohe Retourenquoten aufweisen, das zeigt eine neue Umfrage der Verbraucherzentrale NRW. Die Reaktionen und Maßnahmen sind verschieden, die meisten lehnen jedoch eine Verfahrensweise wie sie Amazon gezeigt hat ab: Weil die Plattform Kundenkonten ohne vorherige Warnung löschte, erhielt das Unternehmen von Jeff Bezos nun eine Abmahnung.

Kontensperrung nach Retouren: Amazon ist kein Vorbild für Händler

(Bildquelle Pakete : Sashkin via Shutterstock)

Abmahnung zum Schutz der Kunden

„Rigide“ und „kundenfeindlich“ nennt die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen die Verfahrensweise, die Amazon in Sachen Retouren in der Vergangenheit anwandte. Wie wir bereits im vergangenen August berichteten, begründete das Unternehmen die unangemeldete Kontensperrungen von Kunden mit „der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren“. Nach eigenen Aussagen sei dieses Gebaren jedoch nur „in Ausnahmefällen [und] nach eingehender umfassender Prüfung“ vollzogen worden.

Solange Händler das 14-tägige Widerrufsrecht bzw. ein erweitertes Rückgaberecht für versendete Waren gewähren, steht es Händlern im Anschluss grundsätzlich frei, Kunden ohne Angabe von Gründen weiterhin zu bedienen oder eben nicht, sagt Juristin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Dennoch fühlen sich viele der betroffenen Verbraucher ungerecht behandelt. Die Abmahnung erfolgte nun, aus Gründen der Kundenfeindlichkeit:

Die Kritik, der sich Amazon nun nämlich stellen muss, ist die, dass es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform bislang keine Hinweise auf eine eventuelle Kontensperrung gibt, die bei einer zu hohen Retourenquote erfolgt. Demzufolge haben die Verbraucher auch keine Hinweise darauf, wann eine solche Sperrung erfolgt und wann ihr Einkaufsverhalten dem „Retourenverhalten eines typischen Verbrauchers“ widerspricht.

Iwona Husemann weist auch darauf hin, dass entsprechende Sanktionen gegen Kunden durchaus gerechtfertigt wärden, sollten sie wiederholt ihr Widerrufsrecht missbrauchen und die bestellten Waren zum Beispiel bewusst verwenden und nach einem kurzen Zeitraum zurücksenden: Als Beispiel nennt sie TV-Geräte, die nach einer Weltmeisterschaft wieder retourniert oder getragene Kleider, die nach einer Party wieder zurückgeschickt werden. Es geht im Zuge der Amazon-Abmahnung jedoch um die intransparenten und schwammigen Begründungen der Plattform.

Umfrage: Für viele Unternehmen ist Amazon kein Vorbild

Im Zuge der Bekanntwerdung der Abmahnung gegen Amazon veröffentlicht die Verbraucherzentrale NRW zugleich die Resultate einer Umfrage, die sich mit dem Retourenverhalten verschiedener Unternehmen befasst. Obwohl dabei 200 Firmen befragt wurden, gaben nur 10 Prozent der Händler tatsächlich Auskünfte über ihre unternehmensinternen Prozesse. Schon dieser Fakt könnte darauf hinweisen, wie heikel dieses Thema bei vielen Verkäufern eingestuft wird.

Das Ergebnis: Es gibt zwar Firmen, die in absoluten Ausnahmefällen bereits Kontensperrungen vorgenommen haben, viele sind jedoch zu sehr um die Gunst der Kunden bemüht, als dass sie solche Schritte einleiten würden. So helfen sich einige Befragte beispielsweise, indem sie die Option „Bezahlung auf Rechnung“ aussetzen oder die Kunden für besonders wenige Retouren mit Boni belohnen.

Mehr Informationen zur Umfrage sowie zur Abmahnung gegen Amazon erhalten Sie hier.

Kommentare  

#5 Amazon 2014-01-31 22:57
Ich bin auch Onlinehändler und kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Hier geht es nicht um Willkür sondern um einfaches unternehmerisch es Handeln. Komisch das Kunden immer alle Rechte inkl. Schädigung eines Händlers zugesprochen werden und dem Händler lediglich Abzocke und Kundenunfreundl ichkeit unterstellt wird. Natürlich gibt es schwarze Schafe auch unter den Händlern, aber auch unter den Kunden und genau diese sind hier ausgesiebt worden. Komischer Weise sind es dann auch oft die selben Kunden die den billigsten Preis suchen, aber Service erwarten als wenn sie gleichzeitig eine Vollkaskoversic herung abgeschlossen haben. Schön wäre auch ein Negativ-Kundenv erzeichnis, schließlich gibt es ja auch diverse Händlerverzeich nisse wo sich Kunden negativ zu Händlern äußern dürfen. Aber wie immer muss der Kunde ja geschützt werden. ;-(
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#4 Zimmer 2014-01-30 14:30
Ist doch vollkommen legitim, die Sperrung solcher Kunden. Bei ebay werden auch Konten ohne Anmeldung und auch ohne Angabe von Gründen gelöscht. Was soll das also ? Wird hier im Auftrag von ebay gehandelt ? Das was Amazon macht ist Vorbildlich, hier werden die Verkäufer mal geschützt, und nicht der Kunde. Onlineverkäufer sind doch der Willkür des Kunden schutzlos ausgesetzt. Zum Glück gibt es ja bald die Regelung das der Kunde den Rückversand trägt. Das klärt aber noch nicht das Problem mit den Beschädigten Sachen die der Kunde zurück sendet. Ich kann nur sagen, "Weiter so Amazon"
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#3 Schiefke 2014-01-30 12:08
Wir sind auch Verkäufer bei Amazon und würden gerne Käufer sperren die das Rücksenderecht einfach nur ausnutzen und Ware ohne Etiketten oder getragen zurück schicken.
Wir können dieses leider nicht, obwohl wir es gerne möchten.
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#2 Gast 2014-01-30 09:43
Ich gebe Schubert vollkommen recht. Die Kunden mißbrauchen Ihr Rückgaberecht sehr oft. Ich bin selbst Händler und wenn 15 Abendkleider bestellt werden, davon 15 zurückgeschickt werden, 8 davon defekt mit abgerissenen Gürteln, Trägern oder aufgeplatzten Reißverschlüsse n,ist dies kein normales Kundenverhalten mehr. Solche Kunden müssen vom Onlinehandel ausgeschlossen werden. Verbraucherschu tz hin oder her, es wird höchste Zeit für einen Händlerschutz vor betrügerischen Kunden. Ich stehe voll hinter der Vorgehensweise von Amazon.
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#1 Schubert 2014-01-30 08:51
Hallo,

ich bin selbst Händler und ich muß Amazon und andere Händler da schon in Schutz nehmen. Grundsätzlich steht es mir frei welche Kunden ich bediene und welche nicht. Punkt! Fakt ist, dass Retouren Geld kosten, in meinem Bereich können 70% der Waren nicht mehr als Neuware verkauft werden. Da der Verbraucher ja "testen" darf, ist zb auch bei Parfum, Creme usw kein Abzug möglich.

Wenn es nun jemand mit den Rücksendungen übertreibt und deutliche Kosten verursacht, wird dieser gesperrt. Natürlich nicht sofort und man sieht sich das Einkaufsverhalt en genau an. Der Kunde soll online die gleichen "Prüfmöglichkei ten" wie vor Ort haben, beim Onlineversand bekommt er deutlich mehr Möglichkeiten zu testen als wenn er die Ware vor Ort kauft. Online natürlich meist auch noch günstiger vom Preis her.

Das ist alles auch kein Problem, solange es im Rahmen bleibt.

Gruß
A. Schubert
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