Neue Plattform für Schadensersatz-Klagen gegen Google

Veröffentlicht: 02.09.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 23.02.2016

Google befindet sich seit geraumer Zeit in einem Streit mit der EU und einigen Unternehmen. Grund sind die vermeintlich wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken des US-Konzerns. Nun wurde eine Plattform für Schadensersatzklagen gegen Google ins Leben gerufen.

Richterhammer und Waage

(Bildquelle Recht: montego via Shutterstock)

Die neue Plattform für Schadenersatzklagen gegen Google wurde von der US-Anwaltskanzlei Hausfeld und dem Beratungsunternehmen Avisa mit Sitz in Brüssel ins Leben gerufen. Die Plattform diene dazu, dass die „Opfer von Googles nicht auf Wettbewerb beruhenden Geschäftspraktiken in Europa“ potenzielle Klagen gegen den US-Konzern evaluieren können, wie es bei DiePresse.com heißt.

Die Plattform mit dem Namen GRIP (Google Redress & Integrity Plattform) hat demnach zwei Ziele: Zum einen sollen die „Opfer von Google“ Entschädigung erhalten. Zum anderen soll die Neutralität der Suche im Internet sichergestellt werden. Aber GRIP will sich nicht nur auf die Google-Suche beschränken: Alle Dienste des US-Konzerns stehen im Fokus der Plattform, also auch das Android-Betriebssystem, Youtube, Google Shopping und auch Maps.

Hausfeld erhält einen Teil der Schadensersatzzahlung

Die Beschwerden gegen Google sollen dabei laut Wall Street Journal zunächst von Avisa überprüft werden. Stuft das Beratungsunternehmen die Beschwerden als gerechtfertigt ein, werden sie an die Anwaltskanzlei Hausfeld weitergeleitet und dort auch rechtlich geprüft. Das ist aber nicht billig: Hausfeld veranschlagt Kosten von 10.000 bis 50.000 Euro, je nach Jahresumsatz des Klienten. Geht der Fall vor Gericht und wird gewonnen, bezieht die Kanzlei zudem einen Anteil an der Schadensersatzzahlung.

Das derzeit laufende Wettbewerbsverfahren der EU gegen Google scheint der neuen Plattform zu lange zu dauern. Eine Entscheidung wird erst in der ersten Jahreshälfte 2016 erwartet, Zeit genug für GRIP, „das Schlachtfeld vorzubereiten“, wie Laurent Geelhand von Hausfeld sagt. Sammelklagen soll es trotzdem nicht geben – die Fälle seien dafür einfach zu verschieden.

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