2022: Diese rechtlichen Änderungen erwarten den Online-Handel
Ob Verpackungsgesetz oder Verbraucherrecht – im kommenden Jahr kommt es zu diversen rechtlichen Änderungen. Eine Übersicht.
Ob Verpackungsgesetz oder Verbraucherrecht – im kommenden Jahr kommt es zu diversen rechtlichen Änderungen. Eine Übersicht.
Mit dem Entwurf zur Neuregelung der Preisangabenverordnung reagiert das Bundesministerium für Wirtschaft auf Europarecht und Gerichtsentscheidungen.
Der Bundestag hat über zwei Verbraucherschutzgesetze abgestimmt, um mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen und Klarheit im Influencer-Marketing zu schaffen.
Die Umsetzung der Omnibus Directive macht Änderungen am EGBGB und BGB erforderlich. Ein Regierungsentwurf gibt einen Einblick.
Die Bundesregierung hat den ersten Teil der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in einen Entwurf gegossen. Der Entwurf verspricht mehr Verbraucherschutz.
Die Omnibus-Richtlinie für Verbraucherschutz verschärft auch die Folgen bei Verstößen.
Außerdem: Die Umsätze im deutschen Einzelhandel steigen weiter an und Hyundai und Uber haben ein neues Flugtaxi vorgestellt.
Die Omnibus-Richtlinie kommt. Für Händler heißt das, dass sie mehr Verbraucherschutz- und Informationsregeln befolgen müssen. Aber es bieten sich auch Chancen.
Laut Meinung des Dachverbandes Ecommerce Europe fehlt den Plänen der EU das notwendige Gleichgewicht.
Die Änderungen im Zivilrecht betreffen vor allem das Widerrufsrecht von digitalen Produkten. Dazu zählen digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Das betrifft vor allem Musikdateien, E-Books, Apps, Computerspiele, aber auch Streamingdienste und Cloudservices.
Bei den Voraussetzungen des Widerrufsrechts kommt es darauf an, ob das Produkt mit personenbezogenen Daten oder ganz herkömmlich mit Geld gezahlt wurde. Wenn der Verbraucher rechtmäßig darüber informiert wurde, kann das Widerrufsrecht eingeschränkt werden.
Im Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch wurden außerdem neue Informationspflichten für Händler und Marktplatzbetreiber eingeführt. Diese betreffen vor allem Rankingergebnisse, Bewertungen und die Unternehmereigenschaft des Händlers.
Die Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG) wird in Deutschland in der Preisangabenverordnung umgesetzt. Die Änderungen betreffen vor allem das Werben mit Rabatten und die Grundpreisangaben.
In Zukunft regelt die Preisangabenverordnung, dass beim Werben mit Rabatten, der niedrigste Gesamtpreis der letzten dreißig Tage als Referenzpreis angegeben werden muss.
Bezüglich der Grundpreisangabe, die bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, erfolgen muss, gab es auch einige Änderungen.
Unter anderem muss der Grundpreis nun grundsätzlich einheitlich auf ein Liter, ein Kilogramm, ein Meter oder ein Kubikmeter angegeben werden. Der Gesetzeswortlaut, wie die Darstellung des Grundpreises erfolgen muss, wurde zudem dem der europäischen Richtlinie angepasst.
Besonders betroffen sind Online-Händlerinnen und -Händler von den Änderungen im Wettbewerbsrecht.
Mit dem Schadensersatz, der von Verbrauchern geltend gemacht werden kann, kommt es zu einer echten Neuheit.
Außerdem wurden einige neue Tatbestände in die sogenannte Schwarze Liste mit aufgenommen. Unter anderem das Nutzen von Fake-Bewertungen, oder die Täuschung darüber, ob die Echtheit der Bewertungen überprüft wurde. Auch verdeckte Werbung in Suchergebnissen findet sich nun als Tatbestand in der Schwarzen Liste wieder.
Zusätzlich wurde die Norm, zur Nichtkenntlichmachung eines kommerziellen Zwecks bei geschäftlichen Handlungen konkretisiert und soll somit vorhandene Unklarheiten beseitigen. Dieser Norm betrifft vor allem Influencer und Influencerinnen, die Social-Media Postings im Zusammenarbeit mit anderen Firmen verfassen.