Last-Minute-Tipps: So lassen Sie zu Weihnachten die Kassen klingeln

Veröffentlicht: 09.12.2015 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 05.01.2016

Das Weihnachtsgeschäft ist für die meisten Online-Händler die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wie Sie Ihren Weihnachtsumsatz jetzt noch weiter ankurbeln können, erfahren Sie in unseren 12 Last-Minute-Tipps!

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1. Bestell-Countdown

Machen Sie Ihren Besuchern etwas Druck, indem Sie auf allen Shop-Seiten einen Bestell-Countdown anzeigen. Dieser Countdown zeigt den Kunden, bis wann sie spätestens bestellen müssen, damit das ausgewählte Geschenk noch pünktlich zu Heiligabend geliefert wird. Das kann im Dezember der entscheidende Impuls für eine Bestellung sein, denn wer will schon an Weihnachten ohne Geschenk dastehen? Je näher der Heiligabend rückt, desto größer wird der Bestelldruck.

2. Gratis Einpack-Service

Insbesondere viele Männer tun sich mit dem Einpacken von Geschenken schwer. Solche Kunden freuen sich, wenn sie die online bestellten Waren direkt eingepackt und präsentierbereit geliefert bekommen! Bieten Sie solch einen Service, der bei Kaufhäusern und Amazon schon seit vielen Jahren Standard ist, auch in Ihrem Online-Shop an! Die Arbeits- und Materialkosten sind überschaubar und werden von den positiven Effekten bei den Auftragszahlen mehr als wettgemacht!

3. Advents-Rabatt

Die Deutschen lieben Rabatte – auch beim Weihnachtseinkauf! Mit einem „Advents-Rabatt“, der beispielsweise an einen Mindest- bestellwert gekoppelt ist, können Sie Ihren Umsatz steigern. Indem Sie der Rabattaktion einen vorweihnachtlichen Namen geben und ihn optisch passend präsentieren, sorgen Sie zudem für ein emotionales Einkaufserlebnis.

4. Verlängertes Widerrufsrecht

Schon wieder eine Krawatte? Wer soll denn den hässlichen Pullover anziehen? Viele Weihnachtsgeschenke treffen nicht den Nerv der Beschenkten – und werden entweder achtlos entsorgt oder weggeworfen. Um Frust beim Schenkenden und Beschenkten zu vermeiden, ist es gut, wenn man die Ware bei Nichtgefallen einfach retournieren kann. Die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage Widerrufsfrist reichen da manchmal nicht aus, da viele Geschenke schon Wochen vor Weihnachten bestellt werden. Bieten Sie Ihren Kunden deshalb als Service in der Weihnachtszeit ein verlängertes Widerrufsrecht an, beispielsweise dass Bestellungen, die im Dezember getätigt werden, bis Mitte Januar zurückgegeben werden können. Damit erreichen Sie, dass Kunden, die sich unsicher sind, ob Sie ein Produkt tatsächlich bei Ihnen kaufen sollen, beruhigt den Bestell-Button drücken können.

5. Verlängertes Zahlungsziel

So ein Weihnachtseinkauf kann ganz schön ins Geld gehen. Oma, Opa, Kinder, Partner, Freunde, Arbeitskollegen: Wer jedem ein schönes Geschenk besorgen will, muss tief in die Tasche greifen. Damit Ihre Kunden nicht, nur weil gerade etwas Ebbe in der Kasse ist, bei der Auswahl der Geschenke innerlich den Rotstift ansetzen, sollten Sie ihnen die Möglichkeit bieten, die Zahlungen etwas zu strecken und so besser auf die Einkommensmonate zu verteilen. Bieten Sie beispielsweise an, dass bei einem Kauf auf Rechnung die Ware erst zum 15. Januar bezahlt werden muss! Damit helfen Sie Ihren Kunden – und auch sich selbst!



 


Dieser Artikel ist ein Auszug aus der aktuellen Ausgabe vom Onlinehändler Magazin 12/2015. Möchten Sie  auch unsere Tipps Nr. 6-12 erfahren, klicken Sie doch auf den unterstehenden Button.

 

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