Top-Themen: Interaktive Werbung bei DSDS, Amazon abgemahnt, Urteil zur Widerrufserklärung, Rewe mit Pilotprojekt, Caterwings startet in Deutschland

Veröffentlicht: 25.01.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.01.2016

Und da war der Montag auch schon wieder rum. Bevor es in den Feierabend geht, fassen wir die wichtigsten Meldungen des Tages noch einmal zusammen.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

RTL: Interaktive Werbung bei DSDS

Die RTL-Gruppe ist einen kleinen Schritt Richtung E-Commerce gegangen: Letzten Samstag zeigte der Sender auf seiner Online-Plattform RTLnow.de während der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ eine interaktive Werbeanzeige. Dabei wurde auf einem in der Sendung verwendeten Edding-Nagellack ein Marker platziert, der angeklickt werden konnte – so gelangte der Zuschauer direkt zu näheren Informationen und konnte den Nagellack dann bei Douglas online kaufen.

Amazon und Bastei Lübbe abgemahnt

Die Kooperation zwischen Amazon und Bastei Lübbe hat nun weitere Auswirkungen: Nachdem die Initiative BuyLocal bereits die Zusammenarbeit mit dem Verlag beendet hatte, wurden sowohl Amazon als auch Bastei Lübbe nun von der Genossenschaft Ebuch abgemahnt. Wie auf dem Amazon Watchblog zu lesen, soll der kostenfreie Download eines preisgebundenen Buches gegen das Preisbindungsgesetz verstoßen.

Amazon und Bastei Lübbe haben im Zuge einer gemeinsamen Aktion das E-Book zu Dan Browns „Illuminati“ verschenkt, wenn Kunden die kostenlose Lese-App von Amazon geladen haben. Das stellt nach Ansicht der Genossenschaft Ebuch „die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises“ dar.

Urteil zur Widerrufserklärung

Verbraucher nutzen häufig die Möglichkeit der kommentarlosen Nichtannahme von Waren. Dadurch haben Online-Händler oft Probleme, die Ware zuzuordnen. Dabei ist insbesondere die Frage, ob ein Widerrufsrecht ausgeübt werden soll, für Händler meist nur schwer einzuordnen. Stellt die Verweigerung der Annahme eine wirksame Widerrufserklärung dar? Damit beschäftigt sich unsere Rechtsexpertin Yvonne Gasch ausführlich im entsprechenden Artikel.

Rewe mit neuem Click & Collect-Service

In Fürstenfeldbrück hat Rewe ein neues Pilotprojekt gestartet. Kunden haben dort die Möglichkeit, online Produkte zu bestellen und dann selbst vor Ort abzuholen. Dabei können durch gekühlte Abholboxen auch verderbliche Lebensmittel bestellt und abgeholt werden. Zudem will der Service durch die Möglichkeit punkten, auch außerhalb der Öffnungszeiten die Bestellung abholen zu können.

Caterwings: Rocket Internet startet Catering-Service in Deutschland

Rocket Internet hat seinen Catering-Service Caterwings nun auch in Deutschland gestartet. Zuvor war das B2B-Unternehmen zunächst nur in London am Markt gewesen. Caterwings hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verpflegung für die Mitarbeiter einer Unternehmens schnell und einfach zu realisieren. Caterwings-Geschäftsführer Alexander Brunst glaubt, dass auch der Catering-Markt „reif für die Digitalisierung“ sei.

 

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