Deutsche und französische Wettbewerbsbehörde veröffentlichen Paper zum Thema „Big Data“

Veröffentlicht: 11.05.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 15.06.2017

Wer profitiert wie von welchen Daten? Keine unwichtige Frage, vor allem, wenn es immer heißt, dass Daten pures Gold wert sind. Doch wie sollen die Institutionen und vor allem die Wettbewerbsbehörden damit umgehen? Das Bundeskartellamt und die französische Wettbewerbsbehörde haben dies nun in einem gemeinsamen Projekt analysiert.

circuit board with word Big Data

(Bildquelle Big Data: wk1003mike via Shutterstock)

Für wen sind welche Daten relevant? Facebook und Google werden als Datenkraken bezeichnet und immer wieder heißt es: Schützt eure Privatsphäre und sensible Daten vor Unternehmen. Während hier vor allem Datenschützer agieren und auf Probleme hindeuten, hat „Big Data“ mittlerweile aber auch andere Bereiche aufhorchen lassen. Denn die zunehmende Sammlung, Verarbeitung und kommerzielle Nutzung von Daten auf digitalen Märkten hat eine breite Debatte über die Bedeutung von „Big Data“ für Unternehmensstrategien und die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgelöst. Denn immer mehr Unternehmen erwirtschaften hohe Umsätze mit Geschäftsmodellen, die die Nutzung von Daten beinhaltet.

Was sind eigentlich Daten?

Nun haben die französische Wettbewerbsbehörde, die Autorité de la concurrence, und das Bundeskartellamt in einem gemeinsamen Projekt analysiert, welche Konsequenzen und Herausforderungen sich für Wettbewerbsbehörden aus der Sammlung von Daten in der Digitalwirtschaft und anderen Industrien ergeben.

Das Ergebnis des Projektes ist ein über 50 Seiten langes Paper, das einen umfassenden Überblick über die Fallpraxis und die Literatur zu dem Thema „Big Data“ gibt. Marktteilnehmern, Interessensgruppen und die Wettbewerbsbehörden sollen so die wichtigsten Faktoren und Schlüsselfragen, die im Hinblick auf die Relevanz von Daten im Rahmen der Kartellrechtsanwendung zu beachten sind, zu diesem komplexen Thema identifizieren können. Laut dem Bundeskartellamt sind hier besonders zwei Aspekte von großer Relevanz. So muss zum einen geklärt werden, ob auch Wettbewerber sich die entsprechenden Datensätze beschaffen können und zum anderen steht die Frage im Raum, welche Bedeutung Menge und Breite der Daten und Datensätze zukommt.

Paper gibt umfassenden Überblick

Eine gemeinsame und durchgängige Herangehensweise der Wettbewerbsbehörden ist durchaus zu begrüßen, da das Thema „Big Data“ in der Wirtschaft mittlerweile angekommen ist. Die Behörden haben bisher eher zurückhaltend agiert. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, und Bruno Lasserre, Präsident der Autorité de la concurrence, wissen um die Problematik: „In der Internetwirtschaft beinhalten viele Geschäftsmodelle eine massive Sammlung und Nutzung persönlicher Daten. Ziel des Papiers ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Themen zu geben. Der Stand der Debatte wird evaluiert, die Berührungspunkte zwischen ‚Big Data’ und den etablierten Konzepten der Kartellrechtsanwendung werden beleuchtet. Die praktische Relevanz des Papieres für die Arbeit der Wettbewerbsbehörden ist offensichtlich. Die Autorité de la concurrence wird in Kürze eine umfassende Sektoruntersuchung zu datenbezogenen Märkten und Strategien beginnen. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet, um zu ermitteln, ob Facebook seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten missbraucht.“

 

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