21.06.2016 – Axel Springer zieht Klage gegen Blockr zurück | Spotify will mehr mit Werbung verdienen | Bundeskartellamt warnt vor Macht von Facebook

Veröffentlicht: 21.06.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 20.06.2016

Wichtige Themen im Newspreview: Blockr darf mit seiner Arbeit weiter machen, denn Axel Springer hat seine Klage gegen den Entwickler des mobilen Adblocker zurückgezogen. Außerdem: Spotify möchte mehr durch Werbung einnehmen und das Bundeskartellamt warnt vor Facebooks Marktmacht.

Der Newspreview für den 9. März 2015.

© Marco2811 - fotolia.com

Axel Springer zieht Klage gegen Blockr zurück

Nach einem Rückschlag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat der Medienkonzern Axel Springer überraschend seine Klage gegen die Macher der App Blockr zurückgezogen. Das Gericht hatte dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Macher keine Chancen eingeräumt. Blockr gibt den Nutzern die Möglichkeit, Werbung im Mobilbrowser zu filtern und funktioniert daher wie ein mobiler Adblocker. Die Adblocker sind dem Medienkonzern Axel Springer allgemein ein Dorn im Auge, da sie große Teile der Werbeeinnahmen verhindern.

Spotify will mehr mit Werbung verdienen

Wie wichtig das Thema Werbung für Internetunternehmen ist, zeigt nicht nur Axel Springers Klagewelle, sondern auch Spotifys Ankündigung, das Werbegeschäft stark ausbauen zu wollen. Der Musikstreaming-Dienst hat die Marke von 100 Millionen Nutzern geknackt und will künftig mehr Werbeeinnahmen generieren. Von den bis dato mehr als 100 Millionen Nutzern sind bereits 30 Millionen Kunden zahlende Abo-Kunden. Gegenüber dem Wall Street Journal sagte das Unternehmen, dass man das Angebot an Anzeigenprodukten ausbaue und mehr Mitarbeiter für den Bereich einstellen werde. Außerdem strebe man mehr Vereinbarungen mit großen Werbepartnern an.

Bundeskartellamt warnt vor Macht von Facebook

Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, hat im Interview vor der Marktmacht des sozialen Netzwerkes Facebook gewarnt. Derzeit prüfe das Bundeskartellamt, ob Facebook marktbeherrschend sei. „Aber sollte Facebook marktbeherrschend sein, dann darf das Unternehmen seine Marktmacht nicht ausnutzen“, sagte Mundt. Das Bundeskartellamt könne außerdem laut Mundt „gegebenenfalls“ Änderungen gegen Facebook erwirken, sollte sich herausstellen, dass sich Facebook gegenüber den Kunden im Rahmen der Datenerhebung und -verwertung missbräuchlich verhält.

 

 

 

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