Top-Themen: Ab-in-den-Urlaub.de insolvent, Rocket Internet mit massiven Verlusten, neues Urteil gegen Pauschale für Online-Übermittlung, weitere Razzia nach Drogen-Shop-Zerschlagung

Veröffentlicht: 02.09.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 02.09.2016

Die wichtigsten Themen des heutigen Tages aus der Branche kurz und knackig zusammengefasst: Ab-in-den-Urlaub.de, das bekannte Reiseportal von Unister, meldet nun auch Insolvenz an. Außerdem: Der Berliner Inkubator Rocket Internet musste hohe Verluste präsentieren, ein Gericht hat sich gegen eine Pauschale für Online-Tickets ausgesprochen und es gibt Neuigkeiten zum ehemaligen Drogen-Shop „Chemical Love“.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Unister: Auch Ab-in-den-Urlaub.de insolvent

Das nächste Unister-Unternehmen wird nun Insolvenz anmelden. Dieses Mal geht es konkret um das Reiseportal Ab-in-den-Urlaub.de. Dabei soll es sich um einen strategischen Schritt handeln, wie Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther betont: „Die Insolvenzanmeldung ist Voraussetzung für einen Schulden- und Altlasten-freien Verkauf dieser Gesellschaften im Rahmen des Investorenprozesses.“ Die Kunden sollen jedoch dadurch keinen Nachteil haben. Die gebuchten Leistungen sollen weiterhin erbracht werden und auch neue Buchungen seien möglich. Flöther prüft derzeit konkrete Kaufangebote von Investoren, die sich auf die Travel-Sparte von Unister beziehen.

Rocket Internet: Massive Verluste

Der Berliner Inkubator Rocket Internet kann mit seinem ersten Halbjahr 2016 alles andere als zufrieden sein. Die StartUp-Schmiede muss insgesamt mit einem Verlust von 617 Millionen Euro leben. Daran sollen vor allem Abwertungen bei der Global Fashion Group verantwortlich sein. Allein die GFG sorgte bereits für 383 Millionen Euro. Auch bei den Umsatzzahlen gab es nicht unbedingt Positives zu berichten, denn der konsolidierte Umsatz sank von 71 Millionen Euro auf 29 Millionen Euro. Dennoch blickt Rocket Internet auch weiter positiv nach vorne: „Ungeachtet dieser Sondereffekte hält Rocket Internet weiterhin an den ausgegebenen Zielen fest“, so Rocket-Chef Oliver Samwer.

Eventim: Neues Urteil gegen Pauschale für Online-Übermittlung

Das Landgericht Bremen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Online-Anbieter von Tickets eine pauschale Gebühr verlangen kann, wenn er dem Besteller die Tickets digital zuschickt. Das Gericht hat entschieden, dass diese Gebühren nicht nur kundenunfreundlich, sondern auch nicht tragbar seien. Dem Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Ticketanbieter Eventim vorausgegangen, der eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro zum Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangte. Aber auch andere Tickethändler wie ADticket und ReserviX setzen auf diese Pauschale. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Chemical Love: Weitere Razzia nach Zerschlagung des Drogen-Shops

Nach der Zerschlagung des bisher bundesweit größten Drogen-Online-Shops „Chemical Love“ Anfang Mai haben die Ermittler nun eine weitere Razzia durchgeführt. Diese richtete sich insbesondere gegen die ehemaligen Großkunden von Chemical Love. Dabei konnte erneut eine große Menge an Betäubungsmitteln und Waffen, aber auch Falschgeld sichergestellt werden. Die Verdächtigen wurden offenbar von der Untersuchung überrascht, meint zumindest Generalstaatsanwalt Mario Mannweiler. 

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