05.09.2017 –Mercedes investiert in Carpooling-StartUp Via | Youtube: Herausgabe von Mail-Adressen bei Verstößen | Google-Konkurrent DuckDuckGo wächst stark

Veröffentlicht: 05.09.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.09.2017

Das ist heute wichtig: Der Google-Konkurrent DuckDuckGo verzeichnet mittlerweile 18 Millionen Suchanfragen täglich, Mercedes investiert in den Europastart eines Carpooling-Service und Youtube ist bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe der E-Mail-Adresse des Nutzers verpflichtet.

Daimler Via

© Daimler AG

Mercedes investiert 50 Millionen in Via

Mercedes Benz Vans investiert 50 Millionen Euro in das israelische StartUp Via und gründet ein Joint Venture, das einen Mitfahrdienst auf Abruf in Europa aufbauen soll. Das meldet Gründerszene. Noch in diesem Jahr soll der Carpooling-Service in London starten. Man werde dafür mit dem öffentlichen Nahverkehr zusammenarbeiten. Je nach Anfragen sollen die Routen dynamisch abgefahren werden, die Software erstellt optimale virtuelle Haltestellen. Mercedes Benz Vans kümmert sich um die Produktion der entsprechenden Kleintransporter und will künftig auf elektrische und autonome Fahrzeuge setzen. In den USA ist Via bereits in einigen Städten mit einem Carpooling-Service aktiv. Ein Starttermin für Deutschland wurde noch nicht genannt.

Youtube muss Mail-Adressen bei Verstößen herausgeben

Das OLG Frankfurt hat entscheiden, dass Google und Youtube bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben müssen, so SpOn. Darauf hatte eine Filmverwerterin geklagt, die Rechte an zwei Filmen besitzt, die von Youtube-Nutzern veröffentlicht wurden. Zunächst forderte die Klägerin die Angabe der Klarnamen und Postanschrift – die Google aber gar nicht habe – und wollte daraufhin E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse haben. Telefonnummer und IP sind aber nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, so das OLG Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage vor einem Jahr abgewiesen, die Klägerin ging in Berufung. Das OLG führte nun aus, dass ein Auskunftsanspruch über Name und Anschrift bestehe, darunter falle aber auch die E-Mail-Adresse. „Wegen der grundsätzlichen Bedeutung lässt das OLG eine Revision zu, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig“, so SpOn.

DuckDuckGo: 18 Millionen tägliche Suchanfragen

Die junge Suchmaschine DuckDuckGo will alles besser machen als Google: IP-Adressen werden nicht gespeichert, Cookies werden in Maßen verwendet und Besucherprotokolle werden nicht angelegt. Suchanfragen werden auch nicht an die angeklickten Seiten weitergeben. Für die Performance-Messung der Seitenbetreiber ist das zwar unpraktisch, bei den Nutzern kommt das aber offenbar gut an. Wie Chip meldet, verzeichnet DuckDuckGo mit 18 Millionen täglichen Suchanfragen etwa doppelt so viele wie noch vor einem Jahr. Seit 2009 hat sich die Zahl fast verneunfacht. Für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten nehmen viele Nutzer im Vergleich zu Google schlechtere Suchergebnisse in Kauf. Im Vergleich zu Googles 2 Trillionen Suchanfragen pro Jahr (Mai 2016) bleibt DuckDuckGo aber eine Randerscheinung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.