28.11.2017 – Google verlinkt auf gefälschte Amazon-Seite | Quelle verzeichnet dreistelligen Millionen-Umsatz | EuGH zu Pflicht-Kontaktdaten

Veröffentlicht: 28.11.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 28.11.2017

Google hat in den USA auf eine gefälschte Amazon-Seite verlinkt, das Geschäft von Quelle erholt sich unter dem Dach der Otto-Gruppe und der EuGH muss sich mit den Pflicht-Kontaktdaten in Online-Shops beschäftigen. 

Google auf einem Smartphone
© Nuttapol Sn / Shutterstock.com

Gefälschte Anzeige: Google verlinkt auf Amazon-Phishing-Seite

In den USA wurde in der Google-Suche eine Phishing-Seite vorgeschlagen, wenn Nutzer nach Amazon gesucht haben. Wie Futurezone berichtet, soll sich der Phishing-Link in den Top-Ergebnissen der Suche befunden haben. Ausgerechnet an Thanksgiving, dem Tag vor dem Shopping-Tag Black Friday, soll die betrügerische Anzeige ausgespielt worden sein. Nutzer wurden auf eine angebliche Microsoft-Seite umgeleitet, die vor vermeintlicher Schadsoftware warnte und vorgab, diese gegen eine Zahlung von 150 Dollar zu entfernen. Google hat die Anzeige inzwischen entfernt und das entsprechende Konto gesperrt – unklar ist aber, wie viele Nutzer auf die Betrugsmasche hereingefallen sind.

Geschäft erholt sich: Quelle verzeichnet dreistelligen Millionen-Umsatz

Die Traditionsmarke Quelle befindet sich mittlerweile unter dem Dach des Otto-Konzerns. Das Versandgeschäft von Quelle wird durch Ottos Österreich-Tochter Unito verwaltet. Wie Unito-Chef Harald Gutschi gegenüber Neuhandeln.de berichtet, verlaufe das Quelle-Geschäft immer erfolgreicher. Derzeit verzeichne man einen Brutto-Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe. Zudem konnte das Unternehmen in den drei Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz im Schnitt ein Wachstum von zehn Prozent vorweisen – damit würde Quelle Unito zufolge „doppelt so stark wie der Markt“ wachsen. Man habe mit Quelle den Sprung in die Digitalisierung geschafft, erklärt Gutschi.

EuGH klärt Pflicht-Kontaktdaten im Online-Shop

In jedem Impressum sind Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber hinterlegt. Das ist nicht nur selbstverständlich, sondern gehört auch zum guten Ton in der Geschäftswelt. Offensichtlich sind sich Juristen über das "Ob" und "Wie" nicht einig. Der BGH erarbeitete deshalb einige Fragen, die er dem EuGH nun vorlegen wird. Insbesondere geht es um die Frage, ob zwingend Telefon-, Telefaxanschluss und ein E-Mail-Konto zur Kontaktaufnahme auf der Webseite vorhanden sein müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel