11.07.2014 – Gebühren für Daily Deals? | Amazon KZ-Poster | Verdeckte Recherche erlaubt

Veröffentlicht: 11.07.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 11.07.2014

EBay könnte bald Gebühren für die Daily Deals verlangen, glaubt man einer eBay-Umfrage. Außerdem: Amazon steht in der Kritik wegen eines Posters und auch in Zukunft bleibt die verdeckte Recherche bei Zalando & Co. erlaubt.

Der Newspreview für den 11. Juli 2014.

Verlangt eBay bald Gebühren für Daily Deals?

EBay führt gerade eine Umfrage unter seinen Händlern durch und offenbar lassen sich aus den gestellten Fragen mögliche Weichenstellungen für die Zukunft ableiten. Wie tamebay.com schreibt, könnte eBay zum Beispiel künftig Gebühren für die Platzierung von Angeboten auf den „Daily Deals“-Seiten verlangen. Denn in der Umfrage stellt eBay seinen Händlern die Frage: „Wie wäre es für Sie, wenn eBay die Möglichkeit bieten würde, für eine Platzierung bei den Daily Deals zu bezahlen?"

Amazon bot KZ-Poster zum Verkauf an

Obwohl Amazon seinen Marktplatz und die Angebote stets mit Algorithmen zu optimieren versucht, scheinen die Zahnräder wohl nicht ganz zusammenzupassen. In den USA bot das Unternehmen jetzt – neben Walmart und Sears – ein Poster des Konzentrationslagers Dachau zum Verkauf an. Auf dem Poster war das Eingangstor des Konzentrationslagers Dachau zu sehen und der Spruch „Arbeit macht frei“. Nachdem Nutzer protestiert haben, hat Amazon das Poster aus seinem Sortiment genommen. „Wir waren geschockt, als wir das Bild auf unserer Seite entdeckt haben. Wir entschuldigen uns ernsthaft und arbeiten daran es zu entfernen“, hieß es von Walmart.

Zalando: Verdeckte Ermittlung kein strafbares Verhalten

Künftig wird es wohl in den Logistikzentren von Zalando, Amazon und anderen weitere Recherchearbeiten von Journalisten geben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen eine RTL-Reporterin, die bei Zalando mit einer Kamerabrille verdeckt recherchiert hatte, eingestellt. „Es liegt kein strafbares Verhalten vor“, sagte ein Behördensprecher zum Thema. Zudem habe sich in dem Fall der Verdacht auf Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht bestätigt.

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