Streit ums Schokoladen-Aroma: Ritter Sport bezwingt Stiftung Warentest

Veröffentlicht: 17.01.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.01.2014

Für Online-Händler ist die Werbung mit den Testsiegeln der Stiftung Warentest ein beliebtes Marketinginstrument, da gute Testergebnisse bei der Kaufentscheidung des Verbrauchers eine wichtige Rolle spielen. Doch wenn die Warentester über das Ziel hinausschießen, müssen sie meist mit rechtlichen Schritten der überprüften Unternehmen rechnen. So setzte sich auch Ritter Sport gegen das Urteil „mangelhaft“ zur Wehr.Nussschokolade

(Bildquelle Schokolade: Sergiy Telesh via Shutterstock)

Das Landgericht München stellt in seiner Entscheidung aus der vergangenen Woche fest, dass der Schokoladenhersteller Ritter Sport durch die Testergebnis-Veröffentlichungen der Stiftung Warentest in ihren Rechten verletzt wurde (Urteil vom 13.01.1014, Az.: 9 O 25477/13 - nicht rechtskräftig).

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer am 13.01.14 verkündeten Entscheidung dem deutschen Warentestinstitut Stiftung Warentest im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade des Schokoladenherstellers Ritter Sport u.a. folgende Behauptungen zu verbreiten: „Wir haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen.“; „Das Zutatenverzeichnis ist irreführend: Das Aroma ist nicht wie deklariert natürlich, da der nachgewiesene Aromastoff Piperonal chemisch hergestellt wird.“

Zum Sachverhalt

Die Stiftung Warentest hatte im November 2013 auf ihrer Homepage und in ihrem Heft 12/2013 das Ergebnis einer Untersuchung verschiedener Nussschokoladen veröffentlicht. Dabei erteilte sie der Sorte Voll-Nuss von Ritter Sport die Note mangelhaft wegen Verstoßes gegen die Aromen-Verordnung.

Ritter Sport setzte sich hiergegen zur Wehr und machte geltend, die angebliche Feststellung der Stiftung Warentest, wonach die getestete Schokolade den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal enthalte, sei falsch. Für die Schokolade aus dem Hause Ritter Sport werde der Aromastoff aus pflanzlichen Ausgangsstoffen gewonnen. Im Ergebnis streiten die beiden Parteien um die Auslegung der Europäischen Aroma-Verordnung.

Die Entscheidung

Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass der Schokoladenhersteller Ritter Sport durch die Testergebnis-Veröffentlichungen in seinen Rechten verletzt werde.

Das Gericht beanstandet, dass die Warentester in ihrer Testberichterstattung die Gründe für ihre Erwägungen nicht offengelegt haben. Somit könne der Verbraucher die Bewertung auch nicht nachvollziehen. Von einem fairen Warentest könne nicht gesprochen werden, wenn diesem in der zentralen Frage der Auslegung der Bestimmungen der Aromen-Verordnung ein nicht vertretbares, zu enges Verständnis zugrunde liege, so die Richter. Zu berücksichtigen sei bei der Abwägung weiterhin, dass unstreitig nie eine Gefährdung der Verbraucher bestanden habe.

Letztlich blieb die Frage, wie das Aroma hergestellt wird, offen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 13.01.2014

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.