Folgen der Pandemie

Arbeitsagentur erhielt tausende Hinweise auf Kurzarbeit-Betrug

Veröffentlicht: 12.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Kurzarbeit-Schriftzug über Schreibtisch

Deutsche Unternehmen schickten ihre Mitarbeiter seit Beginn der Pandemie zu Hauf in Kurzarbeit, um die Auswirkungen der Coronakrise abzufedern. Arbeitgeber können sich dabei nach aktuellem Stand bis Mitte 2021 die bei Kurzarbeit fälligen Sozialbeträge bis zu 100 Prozent erstatten lassen. Tatsächlich ließen jedoch Meldungen über Missbrauch und Betrug nicht lange auf sich warten. Schon im Herbst des vergangenen Jahres hat der Missbrauch von Kurzarbeitergeld einen Schaden von über sechs Millionen Euro verursacht. Insgesamt seien damals schon rund 2.000 Fälle von Betrug bei der Bundesagentur für Arbeit registriert worden. Die Zahl wurde nun noch einmal korrigiert – nach oben, versteht sich.

Missbrauch von Kurzarbeitergeld verursacht Millionenschaden

4690 Hinweise auf Betrug beim Kurzarbeitergeld sind seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende Februar 2021 bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen, so die aktuelle Meldung von ntv. Häufigster Grund sei die Manipulation der Arbeitszeit gewesen, die zwar offiziell als gekürzt gemeldet wurde – tatsächlich sollen die Beschäftigten aber unverändert oder sogar mehr als zuvor gearbeitet haben.

Zwar haben sich nicht alle Fälle als begründet erwiesen. Dennoch: Missbrauch bei den Kurzarbeitergeld-Zahlungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann unter anderem als Sozialbetrug strafbar sein. 276 Fälle hat die Bundesagentur für Arbeit daher bislang an das Hauptzollamt und 61 Fälle an Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben. Auch die Beschäftigten, die mittelbar oder gezwungenermaßen an dem Kurzarbeitsbetrug mitwirken, können sich strafbar machen, indem sie bewusst falsche Angaben über ihre Arbeitszeit machen. Die eigenen Beschäftigten werden „faktisch zur Mittäterschaft gezwungen“, kritisiert die Sozialexpertin Sabine Zimmermann (Die Linke). Als Gegenmaßnahme forderte sie deshalb eine Pflicht zu einer manipulationssicheren digitalen Arbeitszeiterfassung. Dies würde ihrer Meinung nach solche Betrugsfälle deutlich erschweren.

Zahlen der Finanzkrise unterschritten

Die neuesten Zahlen könnten nach wie vor nur die Spitze des Eisbergs und die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher sein. Trotz allem seien die Betrugsfälle aber „kein Massenphänomen“, zitiert ntv die Arbeitsagentur. Während der Finanzkrise 2008 bis 2010 seien der Staatsanwaltschaft immerhin stattliche 850 Verdachtsfälle auf zu Unrecht bezogenes Kurzarbeitergeld übergeben worden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.