Digitalisierung

Bundesgesetzblatt gibt es nur noch online

Veröffentlicht: 17.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.02.2023
Gesetz im digitalen Kontext

Wenn ein Gesetz die Mühlen der Politik durchlaufen hat, wird es vom Bundespräsidenten ratifiziert und muss dann offiziell verkündet werden. Das geschah in den letzten Jahrzehnten, seit 1949 gibt es das Medium, per Bundesgesetzblatt. Dass das jede Menge Papier verschlingt und zudem teuer ist, versteht sich von selbst, denn je nach Häufigkeit und Länge der Gesetze kann das Bundesgesetzblatt schon einmal epische Ausmaße annehmen.

Neues Bundesgesetzblatt mit einigen Vorteilen

Seit dem 1. Januar dieses Jahres werden Interessiere jedoch auf der sog. Verkündungsplattform willkommen geheißen. Die Plattform, die unterhttps://www.recht.bund.de/ aufrufbar ist, ersetzt das gedruckte Bundesgesetzblatt. Die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt erfolgt seitdem ausschließlich in elektronischer Form im Internet.

Zuvor musste die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt per Abo bestellt oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem bisher auf der Internetseite https://www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem war es zuvor nicht möglich, den Text zu kopieren, auszudrucken oder abzuspeichern. Allein für eine Kopier-, Druck- und Sucherlaubnis verlangte DuMont, dem der Bundesanzeiger seit 2006 gehört, jährlich 100 Euro. Demgegenüber ist es nun möglich, das elektronische Bundesgesetzblatt im PDF-Format von jedem internetfähigen Endgerät aus unentgeltlich und barrierefrei abzurufen. 

Aber das kostet viel Geld ...

Die Plattform stößt jedoch auch auf Kritik. Zum einen seien die Funktionen enttäuschend, schreibt Heise. Nebst Einführung der Verkündung, Planung und Erstellung bis Ende 2022 seien 1,195 Millionen Euro für den ganzen Spaß zusammengekommen. „1,2 Millionen Euro für ein CMS, auf dem PDFs veröffentlicht werden. Das hätte es wohl auch für vierstellige Beträge gegeben”, schreibt @md@chaos.social auf Twitter. Laut BMI würden bis 2026 allein im Bereich Betriebskosten für den Dienstleister Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund weitere 10,895 Millionen Euro hinzukommen.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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