3.000 betroffene Kunden

Fake-Shop-Betreiber vor Gericht

Veröffentlicht: 01.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
Rücken eines Mannes in Handschellen

Fake Shops kopieren Sortimente oder gar ganze Websites und versuchen so, Kunden zu sich zu locken, die annehmen, in einem vertrauenswürdigen Shop zu kaufen. Neben dem Schaden für den Kunden hat dies auch Folgen für die Branche – schließlich schädigen die Betrüger damit auch den Ruf des Online-Handels. Die Täter sind nur schwer zu fassen. Zwei vermeintliche Fake-Shop-Betreiber sind den Ermittlern aber ins Netz gegangen.

Angeklagte vor Rostocker Landgericht

Internetbetrug in Millionenhöhe lautet der Anklagepunkt, für den sich zwei Männer vor dem Landgericht Rostock verantworten müssen. 1,4 Millionen Euro sollen die beiden Täter zwischen 2019 und 2021 erbeutet haben, in dem sie eine Reihe von Fake-Shops eröffnet haben und über diese rund 3.000 Kunden um ihr Geld betrogen haben sollen. Das alleine führte dazu, dass die Verlesung der Anklageschrift, die gesetzlich vorgeschrieben ist, mehrere Tage dauerte.

Das Muster der Täter war wie in anderen Fake Shops auch die Annahme von Bestellungen, die per Vorkassen bezahlt werden. Darunter Elektroartikel oder Wärmepumpen. Die Ware erhielten die Kunden in den rund 50 aufgestellten Fake Shops jedoch nie. Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Wie die WAZ schreibt, soll die Polizei jedoch Luxus-Autos und Rolex-Uhren bei Verdächtigen sichergestellt haben.

„Ich ärgere mich über meine eigene Blödheit“

Laut der Verbraucherzentrale habe sich die Anzahl der Beschwerden wegen Fake Shops 2020 versechsfacht. Das zeigt, dass entweder noch sehr viel Unwissenheit herrscht oder die Täter einfach immer professioneller werden. Meistens gehen die Opfer leer aus, denn selbst wenn die Täter gefasst und verurteilt werden, können sie den Schaden kaum oder gar nicht wiedergutmachen. Eines der betroffenen Opfer sagte in einem Interview in der TV-Sendung Brisant, dass er sich über sich selbst am meisten ärgere und das Ganze als Schmerzensgeld ansehe.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#2 gunnar 2023-03-04 08:28
leider gibt es keine wirkliche stelle, wo man garantierte fakeshops einfach melden kann.
damit dann schnell die webseite schon mal geschlossen werden kann.
meine bekannte wollte schon öfter echte fakeshops melden.
geht aber laut auskunft polizei nur wenn zb bilder von ihr benutzt werden.
dann kann sie deswegen anzeige erstatten.
aber das kostet viel zeit, am ende wohl auch noch geld und die betrüger sind weg und kein geld mehr zu holen.

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Antwort der Redaktion

Lieber Gunnar,

Sie können Fake-Shops bei den Verbraucherzent ralen melden. Diese werden geprüft und nach Bestätigung des Umstands wird zumindest eine Warnung ausgesprochen.
Die Website einfach mal eben offline nehmen ist leider dann nicht Aufgabe der Polizei oder der Verbraucherzent ralen. Denn hier muss tatsächlich der eigentliche Rechteinhaber aktiv werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 Peter 2023-03-02 10:24
"Ich ärgere mich über meine eigene Blödheit" sagt eines der Opfer und verwechselte "Schmerzensgeld " (welches er für seine Schmerzen erhalten hätte) mit "Lehrgeld" (welches er tatsächlich zahlen musste)....
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