EU-Kommission: Reformen im Urheber- und Verbraucherschutzrecht

Veröffentlicht: 09.12.2015 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 09.12.2015

Die EU-Kommission veröffentlichte heute ihre Gesetzgebungsvorschläge zur Harmonisierung des Digitalen Binnenmarktes. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den Bereichen Urheberrecht und Verbraucherschutzrecht. Der neue Vorschlag könnte auf den europäischen E-Commerce weitreichende Auswirkungen haben.

Eu Flaggen vor der Europäischen Kommision in Brüssel

(Bildquelle EU-Flaggen: symbiot via Shutterstock)

Geplant sind Novellierungen im Urheberrecht und Verbraucherschutzrecht. Laut Günther Oettinger, Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sollen bald alle Bürger im gesamten europäischen Raum Zugriff auf Online-Dienste wie e-Bücher, Filme, Musik und Apps haben. Auch weitreichende Reformen im Verbraucherschutz sind geplant. So soll unter anderem eine zweijährige Gewährleistungsfrist im europäischen Online-Handel festgeschrieben werden. Kritik gab es vom Händlerbund und dem Dachverband Ecommerce Europe. Diese warnten bereits letzte Woche vor einer Zersplitterung des Online / Offline Marktes in Europa.  

Nur jeder neunte Online-Händler verkauft im EU-Ausland

Hintergrund der Gesetzgebungsvorschläge ist das Anliegen der Europäischen Kommission den Zugang von Unternehmen und Verbrauchern zu Waren und Dienstleistungen über das Netz zu stärken. Der grenzüberschreitende Handel im E-Commerce, auch „cross-border-trade“ genannt, ist derzeit noch weit unter Potenzial. Laut Kommission bieten gerade einmal 12 Prozent der Händler ihre Waren im EU Ausland an, während auch nur 15 Prozent der Verbraucher Waren über das Internet im EU-Ausland kaufen.

Die Lebenswirklichkeit der Europäer anerkennen

Ein grundliegendes Problem ist die unsichere Rechtslage im Urheberrecht bei digitaler Ware. Dies soll sich nun ändern. Die sogenannte „Portability“, also die grenzüberschreitende Weiternutzbarkeit von Apps, Filmen, Musik und E-Books, soll nun für alle EU Bürger einen Zugriff auf ihre digitale Ware im EU-Ausland ermöglichen. „Mit diesem Gesetzgebungsvorschlag entsprechen wir der Lebenswirklichkeit der Europäer“, so Oettinger. Um für ein modernes Urheberrecht zu sorgen, kündigte die EU eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zur Bewertung des Urheberrechts an. Mitmachen können Verbraucher, Rechteinhaber, Rechtsexperten, Mitgliedsstaaten, Zivilgesellschaft, nationale Behörden sowie die Justiz.

Ecommerce braucht modernes Vertragsrecht und Verbraucherschutz

Um unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen für Online-Händler zu schaffen und den Verbraucherschutz zu stärken, präsentierte in der heutigen Pressekonferenz EU-Kommissarin Vera Jourová ihre Reformpläne. Die Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung fordert eine neue Richtlinie, die eine europaweite Gewährleistungsfrist von zwei Jahren festschreiben würde.

Das bedeutet, dass bei Mängeln oder Kündigung die Verbraucher in Zukunft auf Kosten des Verkäufers die Ware innerhalb der EU zurückschicken können. Eine Beweislast seitens der Verbraucher, wie in einigen EU Staaten, soll komplett entfallen. Von der Vereinheitlichung würden vor allem kleine und mittelständige Unternehmen profitieren, die nicht mehr 28 verschiedene nationale Rechtsvorschriften beachten müssten. Nach Angaben der EU-Kommission würden sich die Ersparnisse dank der neuen Verbraucherrechtsnovelle auf bis zu 234,000 Euro belaufen.

Warnung vor Zersplitterung des Marktes

„Eine Harmonisierung und somit Vereinfachung des Handels ist grundsätzlich gut“, so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbund e.V., „Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Regelungen für den Online- und stationären Handel gleichsam harmonisiert werden.“ Auch der europäische Dachverband Ecommerce Europe warnte vor einer Zersplitterung des Marktes.

Oettinger entgegne der Kritik und bekräftigte das Vorhaben der EU-Kommission: „Portability ist nur der Appetitzier. Die Vorspeise. Im nächsten Jahr folgt dann der Hauptgang. Dann folgen Gesetzgebungsvorschläge Schlag auf Schlag.“ So soll noch Mitte 2016 ein Vorschlag von Kommissarin Jourová zur Harmonisierung von offline Verträgen folgen.

Beide Entwürfe werden jetzt dem Rat und Parlament übergeben. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Kommentare  

#2 Sags laut 2015-12-10 14:00
Blinder Aktionismus, Blanker Unfug - macht mal weiter so, dann werden auch die 12% langsam aber sicher vom "gemeinsamen Markt" verschwinden.
Vielleicht sollte die Kommission einmal die Händler befragen, warum sie nicht EU-weit verkaufen
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#1 Carsten 2015-12-10 10:07
Solange ich für jedes EU Land einzeln! die Verpackungsvero rdnung ... ne ich schreib nicht mehr weiter ich habe gerade wieder Hals. Eigentlich besteht das ganze Büro gerade aus Hals.
Wir stellen unseren EU weiten Verkauf ab 2016 ein .
Basta
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