Abmahnmonitor

Grundpreise in Vorschauwerbung und Anzeigen bei Amazon nicht vergessen!

Veröffentlicht: 26.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Ausrufezeichen

Wer? IDO Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Amazon-Händler
Was? Fehlender Grundpreis

Inzwischen sind sie ein Klassiker unter den Abmahngründen: Fehler in der Darstellung des Grundpreises. Händler, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, haben neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit anzugeben. Diese Pflicht ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (§ 2 PAngV) und ist stets bei der Darstellung von Angeboten zu beachten. In der Darstellung ist darauf zu achten, dass der Grundpreis neben dem Gesamtpreis idealerweise in unmittelbarer Nähe angezeigt werden muss. Nicht ausreichend ist es, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen. Der Gesamt- und Grundpreis müssen auf einen Blick zusammen wahrgenommen werden können.

Der Grundpreis muss bei gleichzeitiger Angabe des Gesamtpreises auch in jeder Form der Internetpräsentation vorhanden sein. Dabei weist der Verband in der Abmahnung noch einmal deutlich darauf hin, dass das auch für die ausführliche Produktpräsentation, Listen- und Galerieformate sowie Vorschau oder Anzeigenwerbung auf Amazon gelte. Aktivieren Sie daher die Grundpreisfunktion (price per unit) für Ihre Artikel auf Amazon, um die Anzeige des Grundpreises auch in der Listen- und Vorschauansicht sowie im Bereich „Kunden kauften auch“ etc. zu gewährleisten.

Weitere Abmahnungen

Werbung mit „Detox”

Wer? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.
Wie viel? 243,95 Euro
Betroffene? Händler von Lebensmitteln
Was? Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Das Jahr ist noch frisch und die guten Vorsätze vielleicht noch vorhanden. Abnehmen, mehr Sport treiben und Entschlacken sind die Zauberwörter. Gerade jetzt wirken Werbeversprechen wie „Ein Detox-Tee zum Abnehmen und Entschlacken“ Wunder beim Kunden. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. schritt jedoch ein. Wird einem Lebensmittel eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen (z. B. das Entgiften), dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage auch speziell zugelassen wurde. Der Bundesgerichtshof hat bereits geurteilt, dass die Bezeichnung „Detox” eine gesundheitsbezogene Aussage ist, die für Lebensmittel aber gerade ausgeschlossen ist (Beschlüsse vom 6. Dezember 2017, Aktenzeichen I ZR 167/16 und vom 29. März 2017, Aktenzeichen I ZR 71/16).

Verletzung der Marke „EXPLORER”

Wer? Hans Rix Handelsgesellschaft mbH (über die Kanzlei Brödermann Jahn)
Wie viel? --
Betroffene? Händler von Outdoor-Artikeln

Dass die Bedruckung eines T-Shirts mit „Adidas“ unzulässig ist, weil Markenrechte verletzt werden, dürfte jedem klar sein. Doch auch bei Begriffen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, kann es schnell Ärger geben. So fiel ein Händler vermutlich aus allen Wolken, als er eine Abmahnung wegen der Verletzung der Wortmarke „EXPLORER“ erhielt. Tatsächlich handelt es sich bei dem englischen Begriff um eine eingetragene Unionsmarke. Der Vertrieb der unter Verwendung der Kennzeichnung „EXPLORER“ angebotenen Boote verletze diese Markenrechte.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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