Abmahnmonitor

Mehr Lust auf Sex dank Basilikum? – Diese Werbeaussagen für Lebensmittel sind tabu

Veröffentlicht: 15.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 15.11.2023
Nahrungsergänzungsmittel

Der Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht immer einfach. Denn welche Aussagen getroffen werden dürfen, ist streng reguliert. Und so tappten auch in dieser Woche einige Händler:innen in die Abmahnfalle. 

Werbeaussagen für Bio-Tee

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

In einem Online-Shop wurde Tee angeboten, der eine ganze Reihe von Wirkweisen versprach. So hieß es, dass der Tee zur Entspannung beitrage. Außerdem sollen Beifußkraut, Himbeerblätter und Basilikum zur Förderung des Eisprungs beitragen können. Weiter hieß es „Basilikum wird außerdem eine Steigerung der sexuellen Lust nachgesagt“ und „Schafgarbenkraut soll förderlich für die Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter sein“.

Der Verband Sozialer Wettbewerb sah in den Werbeaussagen mehrere Gesetzesverstöße. Zum einen sah der Verband eine unzulässig krankheitsbezogene Werbung und somit einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Zudem handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen, die gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen könnten. 

Wenn gegen diese Verordnungen verstoßen wird, liegt in der Regel auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das machte der Verband hier geltend und stellt dem Unternehmen Abmahnkosten in Höhe von 238 Euro in Rechnung. 

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln

Ein weiterer Online-Händler hat eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb bekommen. Erneut ging es um Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug. Hier verkaufte der Händler in seinem Ebay-Shop Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln. In der Artikelbeschreibung hieß es dann, dass die Kapseln das Immunsystem unterstützen und es sich um ein Heilmittel handle. 

Der Verband bemängelte, dass hier mit übertriebenen und keineswegs belegten Wirkungsbehauptungen geworben wird und mahnte den Händler daraufhin ab. 

Verbotene Inhaltsstoffe in Kosmetik

Wer mahnt ab? Naturprodukt24.de (vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetikprodukten

Auch Rechtsanwalt Sandhage hat wieder Abmahnungen verschickt. Diesmal traf es einen Händler von Kosmetikprodukten. Dieser verkaufte Produkte, die den Inhaltsstoff Pyrithionzink enthalte. Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der EU verboten. Bei dem Verstoß einer verbraucherschützenden Norm lag hier auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher abgemahnt wurde.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.