Liebscher und Bracht

YouTube-Schmerzspezialisten erneut abgemahnt

Veröffentlicht: 09.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.01.2024
Tabletten

In zahlreichen YouTube-Videos erklären die selbsternannten Schmerzspezialisten aus Bad Homburg, wie man Schmerzen behandeln kann. Das Pärchen vertreibt auch Bücher und eine App mit einem kostenpflichtigen Abo-Modell. 

Die YouTuber wurden bereits mehrfach wegen unzulässiger Werbeaussagen in Form von Gesundheitsversprechen abgemahnt. Bereits im Frühjahr 2023 landete der Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welches die Beiden zu einer Vertragsstrafe verurteilte. Im Dezember gab es erneut eine Abmahnung der Verbraucherzentrale. 

Wiederholt problematische Werbe-Claims

Damals ging es um die Werbeaussage „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt“. Problematisch war der Satz unter anderem deshalb, weil die verwendeten Inhaltsstoffe, die beworben wurden, bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen können, wie die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung im April 2023 bekannt gab. 

Zunächst hatte sich das Paar per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, nicht mehr mit diesem Satz zu werben, kurze Zeit später traf es allerdings eine Werbeaussage, die nahezu wortgleich war. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Beiden daraufhin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro. 

Auch den Titel „Schmerzspezialist Nr. 1“ darf Roland Liebscher-Bracht nicht mehr tragen, da er kein Mediziner, sondern Wirtschaftsingenieur ist. 

Weitere Abmahnung der Verbraucherzentrale

Im Dezember vergangenen Jahres gab es dann erneut eine Abmahnung gegen Liebscher und Bracht, wie die Hessenschau berichtete. Liebscher und Bracht bieten eine App für ihre Interessent:innen an. Mit verschiedenen Abo-Modellen von 20 Euro monatlich bis zu 150 Euro im Jahr oder 800 Euro verdienen sie damit auch einiges an Geld. 

Allerdings finden sich auch hier, nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, abmahnwürdige Werbeaussagen, die denen der vorherigen Abmahnungen ähneln. Unter anderem das Versprechen eines Behandlungserfolgs, unabhängig von der Ausgangssituation. Auch sollen die Bewertungen so hervorgehoben worden sein, dass irrtümlich das Bild entstehe, es gäbe nur positive Bewertungen. 

Kritik von vielen Seiten

Weiter war auf der Homepage von Liebscher und Bracht vor einiger Zeit noch die Behauptung zu finden, sie können Arthrose heilen. Nachdem das in dem Podcast „Die Quarks Science Cops“ kritisiert wurde, wurde diese Behauptung wieder entfernt. Auch die „Studien“, auf die sich Liebscher und Bracht berufen, werden in diesem Podcast stark kritisiert. Denn diese seien lediglich von den eigenen Mitarbeiter:innen durchgeführt worden und sind zudem nicht in wissenschaftlichen Fachmagazinen erschienen. 

Der Anwalt der YouTuber teilte gegenüber der Hessenschau dazu mit, dass die Studien und deren Kriterien transparent und nachvollziehbar auf der Seite einsehbar seien. 

Auch eine Fachzeitschrift mit Expert:innen aus Orthopädie und Physiotherapie hat die Machenschaften des Paars bereits im letzten Jahr unter die Lupe genommen und fand zahlreiche Aussagen, die wissenschaftlich nicht haltbar sind, unter anderem, dass sich Arthrose durch eine spezielle Ernährung behandeln lasse. 

Nach der Kritik der Hessenschau sind einige Inhalte vom YouTube-Kanal von Liebscher und Bracht entfernt worden. Gegenüber der Hessenschau hat sich niemand des Unternehmens geäußert. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#9 Mengel 2024-04-03 14:35
Also ich habe die letzten Jahre viele wertvolle Tipps von Liebscher und Bracht umsetzen können. Der Artikel gefällt mir nicht, weil er so tut als ob man da Betrügern das Handwerk legen will, als ob man Bonny und Clyde auf der Spur sei. Der Artikel betont das Herr Liebscher kein Mediziner ist, verschweigt aber, dass Frau Bracht sehr wohl Medizinerin ist. Ich denke da ist auch viel Neid im Spiel, dass da jemand pfiffig sein Geld verdient. Mich kostet es aber als Patient gerade 0 Euro, wenn ich mir die Übungen auf YT ansehe und probiere! Ich bin erwachsen und entscheide selbst, ob ich etwas zusätzlich kaufen will, oder nicht.
Natürlich gibt es leider genug Leute, die es geradezu empörend finden, wenn man sich durch Eigenverantwort ung, Übungen und Disziplin auch selber helfen kann, statt passiv sich ein Medikament nach dem anderen von der Kasse bezahlen zu lassen….das darf nicht sein!


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Antwort der Redaktion:

Hallo Mengel,

in dem hier beschriebenen Fall, ging es weniger um die kostenlosen YouTube-Videos des Ehepaares, sondern viel mehr um die problematischen Werbeaussagen. Hier wurde gegen die geltenden Gesetze des Verbraucherschu tzes und das Wettbewerbsrech t verstoßen.
Die Tatsache, dass Herr Liebscher kein Mediziner ist, wird deswegen im Artikel erwähnt, weil sie Grundlage für die Entscheidung war, dass er sich nicht mehr Schmerzspeziali st nennen darf.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#8 Torsten 2024-02-08 11:20
Liebe Redaktion, weil das Thema gerade aufgemacht wurde … „Die Paarform spricht nur zwei Geschlechter an und ist damit nicht inklusiv.“ Davon abgesehen, dass wir nicht mit über 90 Geschlechter geboren werden, wieso soll „Mitarbeiter:in nen“ mehr als zwei Geschlechter ansprechen? Wäre es nicht diskriminierend zu sagen, dass das „dritte Geschlecht“ auf ein Doppelpunkt reduziert wird? Es macht absolut keinen Spaß, diese Texte zu lesen. Und 85 % der Deutschen sehen das genau so. Sie sprechen also lediglich 15 % an und 0,02 bis 1,7 %, die es wirklich betrifft. Der Sinn erschließt sich mir nicht, außer die Leser vergraulen zu wollen. Ich kenne in meinen Kunden- und Partner-Kreis keinen einzigen, der so spricht oder schreibt …
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#7 Miriam 2024-02-07 20:34
Es wäre nett, wenn Sie Ihre Leser nicht für dumm halten würden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass praktisch alle Ihre Leser geistig fähig sind, die deutsche Standardsprache zu verstehen und keine Wortgebilde wie "Mitarbeiter:in nen" benötigen.

Danke
Miriam

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Antwort der Redaktion:


Hallo Miriam,

Danke für dein Feedback und dein Interesse an unserem Sprachgebrauch in der Redaktion. Zur Barrierefreihei t und gendersensibler Schreibweisen mit Sonderzeichen gibt es verschiedene Auffassungen und Argumente. Beide Themen zusammenzubring en, ist, zugegeben, keine leichte Aufgabe. Wir haben uns nach sorgfältiger Abwägung in der Redaktion für die (im Übrigen freiwillige) Schreibweise mit dem Doppelpunkt entschieden, da diese zumindest beidem weitestgehend gerecht wird. Die Paarform spricht nur zwei Geschlechter an und ist damit nicht inklusiv. Weitere Information dazu, warum wir bei OnlinehändlerNe ws auf gendersensible Formulierungen achten, haben wir auch an dieser Stelle zusammengefasst , schau gern rein: www.onlinehaendler-news.de/... /

Viele Grüße
die Redaktion
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#6 D.A. 2024-01-11 14:33
Betroffene

L&B teilte in einem Video mit, Beschwerden durch eine Beinverkürzung könne man durch "ausdehnen" verbessern.

Auf meine Nachfrage: ja, auch bei 4 cm Beinlängendiffe renz kein Problem

Antwort: Knochen im Oberschenkel 2 cm kürzer als andere Seite, im Unterschenkel 1cm, was will man denn da "ausdehnen"??

Antwort L&B: egal, die Übungen korrigieren das.

Nochmal gefragt: Auch bei 4 cm Beinlängendiffe renz?

Wie immer springen andere orthopädischen Fachkräfte dem Thread bei:
Ja, er hat recht, das geht auch bei 4 cm Beinlängendiffe renz.

Geht's noch unseriöser? Ist meine wunderbare Fachärztin und alle vor ihr seit 46 Jahren unfähig? Hätte man mir mir nur beibringen müssen, meine Beine zu dehnen und ich brauchte keine orthopädischen Zurichtungen? Hätte ich mir seit 46 Jahren Schuhe ganz nach Lust und Geldbeutel kaufen können und nicht darauf achten müssen, dass diese bearbeitet werden können? Eine Bearbeitung kostet pro Paar Schuhe ca. 350 Euro, 2 Paar pro Jahr stehen mir zu. Irrt sich meine Krankenkasse?

Fazit: Wir alle wollen Geld verdienen. Wer heilt, hat das Recht sein Verfahren zur Überprüfung zu stellen. Wer solche Ratschläge erteilt wie bei mir, der gehört entfernt.
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#5 Torsten 2024-01-11 09:19
@Rina, genau mein Gedanke. Und wenn die Arthrose nicht geheilt werden kann, verbessert sie sich enorm.

Mit Ernährung und natürlichen Heilmitteln ist sehr viel möglich. In anderen Ländern ist man da schon um einiges weiter..

Viele Grüße
Torsten
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#4 Rina 2024-01-10 22:10
Liebe Frau Hillnhütter,

Arthrose läßt sich sehr wohl über die Ernährung behandeln, oder sind die Beiträge der "Ernährungsdocs " hierzu etwa auch irreführend und die Ergebnisse nur "anekdotische Erfolgsberichte"?

Gruß
Rina

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Antwort der Redaktion:


Hallo Rita,

der Artikel berichtet lediglich, aus welchen Gründen die Liebscher und Bracht abgemahnt und kritisiert wurden. Welche Werbeaussagen sich davon nachweisen lassen muss von Wissenschaftler n/Medizinern entschieden werden, in welchem Maße mit den Aussagen gegen das Wettbewerbsrech t verstoßen wird, wird daraufhin von Gerichten entschieden.
Inwieweit Beiträge von anderen „Ernährungsdocs “ gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, ist mir zurzeit nicht bekannt. Falls wir weitere Informationen darüber erhalten, werden wir natürlich auch darüber berichten.

Viele Grüße

die Redaktion
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#3 Torsten 2024-01-10 14:33
Liebscher & Bracht machen eine wunderbare Arbeit und möchten allen Menschen helfen. Dies aber nicht mit Hilfe der Pharma. Und da liegt das Problem unserer Zeit. Alternative Behandlungen werden so weit gemaßregelt, dass es keinen Spaß mehr macht.

Ich wollte vor ein paar Jahren auch als ganzheitlicher Gesundheitsbera ter Menschen helfen (mit Ausbildung). Aber man verstößt so schnell gegen die Regeln, dass ich es nicht weiter fortgesetzt habe. Man muss sich nur mal überlegen, wer Studien finanziert und wer ein Interesse daran hat die Wirkung von bspw. Knoblauch zu prüfen. Die Pharma kann hier nichts patentieren...

Und anderen passiert nichts. Ein Versandhaus schreibt meinen Vater und wirbt für NEM für die Prostata. Darin wortwörtlich "wenn Sie die (Name Produkt) nicht bestellen, werden Sie an Prostatakrebs sterben!" von da kamen regelmäßig solche Briefe, ohne das es eine juristische Folge hatte..
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#2 Händler1 2024-01-10 14:18
Ich kann mich dem obigen Kommentar nur anschließen. Man darf von Liebscher und Bracht halten was man will, das ist das Recht das jeder hat, aber das wie dagegen vorgegangen wird hat schon ein übles Geschmäckle. Ich persönlich betreibe seit einigen Jahren Kraftsport und habe dadurch immer wieder Schmerzen in den Gelenken. Die Techniken von L&B lassen diese Schmerzen verschwinden. Das ist weder eingebildet noch durch andere Einflüsse zu erklären. Ich halte mich da an die alte Medizinerweishe it die sagt: "Wer heilt hat Recht"
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#1 Maren Klessen 2024-01-10 08:28
Liebe Online-Händler-Community,
Liebscher & Bracht ist eine über 35 Jahre alte Körpertherapie, die seit Jahrzehnten von zahlreichen Ärzten, Physiotherapeut en, Heilpraktikern, Osteopahten etc eingesetzt und erfolgreich angewandt wird!
Jeder kann sich hier über entsprechende Anwender/innen in der direkten Umgebung sein eigenes Bild machen: [Link entfernt]
Ich kenne viele Menschen, denen diese Therapie- & Körperbehandlun gen bei Schmerzen sehr geholfen haben und finde es daher unfair und grob fahrlässig, wenn hier eine seit Jahrzehnten hilreiche und erfolreiche Alternativthera pie verunglimpft und diffamiert wird.
Aber was soll ich sagen, es passt ins Bild, dass der Mainstream und regierungsnahen Institutionen, naturheilkundli che und alternative Methoden kleinreden bzw. schlecht machen.
Vom Händlerbund wünsche ich mir in solchen Fällen eine differenzierte Berichterstattu ng und nicht, dass die Hauptmedien 1:1 zitiert werden...
In der heutigen Zeit ist sehr wichtig, hinter die Kulissen zu schauen und sich sein eigenes Bild zu machen, anstatt der allgemeinen Meinung hinterherzulaufen.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen erfolgreichen und erkenntnisreich en Tag!
Viele Grüße, Maren Klessen
__________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Als unabhängiges Portal berichten wir über Gerichtsurteile und deren Begründung. Es steht außer Frage, dass Liebscher und Bracht gegen die von ihnen abgegebene Unterlassungser klärung verstoßen haben.

Die gesetzlichen Grundlagen für zulässige Werbeaussagen basieren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Verbraucher:inn en sollen davor geschützt werden, mit nicht nachgewiesenen Werbeaussagen falschen Heilsverspreche n aufzusitzen, statt von geprüften Therapiemethode n Gebrauch zu machen. Anekdotische Erfolgsberichte allein können keine evidenzbasierte n Therapieangebot e ersetzen. Wissenschaftlic he Nachweisbarkeit ist dabei keine Meinung, sondern eine Tatsache.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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