Kritik an Billig-Plattform

Temu reagiert auf Abmahnung – und widerspricht den Vorwürfen

Veröffentlicht: 28.03.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Logo der Shopping-Plattform Temu auf einem Handy: Das Unternehmen reagiert auf eine Abmahnung deutscher Verbraucherschützer.

Weil deutsche Verbraucherschützer bei der Billig-Plattform Temu zahlreiche Mängel sehen und eine Manipulation der Kundinnen und Kunden befürchten, haben sie rechtliche Schritte eingeleitet: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte am Mittwoch bekannt gegeben, das Unternehmen abgemahnt zu haben

Im Zentrum der Kritik stehen fehlende Details für ausgewiesene Rabatte, potenziell manipulative Designs der Shopping-Plattform, unzureichende Informationen über die Echtheit von Produktbewertungen und Händler sowie irreführende Aussagen rund um Klimaschutz.

Mittlerweile hat sich auch Temu zu den Vorwürfen geäußert – streitet die beanstandeten Mängel allerdings ab: „Unsere Praktiken sind fair“, habe ein Firmensprecher gegenüber dem Tech-Portal Heise verlauten lassen.

Missverständnisse seien Schuld an Abmahnung

Die Vorwürfe des vzbv basieren laut den Betreibern wohl auf Missverständnissen, wenn behauptet werde, dass Temu gegen rechtliche Vorgaben der EU verstoße. Ein Kritikpunkt war etwa, dass Temu zwar mit hohen Rabatten auf Produkte wirbt, den Kundinnen und Kunden dabei allerdings keine Details zu Referenzpreisen anzeigt.

Temu erklärte demnach, dass die Referenzpreise aus dem stationären Handel stammen, denn viele Unternehmen, die die Plattform als Vertriebskanal nutzen, seien zugleich auch Lieferanten des Einzelhandels vor Ort. Indem man die Preisinformationen seiner Dritthändler prüfe, stelle man für die Kundschaft die Transparenz und Genauigkeit sicher, so das Unternehmen weiter.

Informationen sollen laut Temu unterstützen, nicht manipulieren

Auch die Kritik, Kundinnen und Kunden durch spezielle Designs – sogenannte „Dark Patterns“ – unter Druck zu setzen und zu manipulieren, wies Temu zurück. Wird neben einem Produkt beispielsweise angegeben, dass eine gewisse Anzahl von Menschen diesen Artikel ebenfalls im Warenkorb haben, so würden Kunden damit lediglich über die aktuellen Bestände und Kaufaktivitäten informiert – solche Informationen „sollen den Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, und nicht manipulativ“ sein, wird das Unternehmen weiter zitiert. 

Darüber hinaus äußerten die Verbraucherschützer außerdem an der Authentizität der Produktbewertungen Zweifel: Nähere Details zu den entsprechenden Rezensionen teile das Unternehmen nicht mit. Temu winkte auch in diesem Punkt ab. Weder würden Bewertungen gelöscht noch würde man negative Bewertungen unterdrücken. Spezielle Filter sollen hingegen dabei helfen, „Händler zu überprüfen und sie dazu zu bewegen, ihre Produktqualität und ihren Service zu verbessern“, heißt es bei Heise weiter. Aktuelle und detaillierte Rezensionen werden demnach bevorzugt auf dem Shopping-Portal angezeigt.

Zum Thema Transparenz rund um die aktiven Händler verwies Temu auf Logos, die auf der Website präsenter eingebunden wurden. Durch die Hinterlegung von Postleitzahlen der Lieferanten habe man „den Präferenzen der europäischen Verbraucher Rechnung getragen“ – und zwar selbst, wenn die Lieferanten ihren Sitz in China haben.

vzbv erwägt Klage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in einer offiziellen Meldung deutliche Worte gefunden, mit denen er die Abmahnung begründete: „Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Die Plattformbetreiber hinter Temu, Whaleco Technology Limited, hätten auf die rechtlichen Schritte bereits reagiert, ohne aber eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun werde die Verbraucherorganisation weitere Schritte abwägen und auch eine Klage in Betracht ziehen.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 lux 2024-03-28 10:42
Die Antwort von Temu ist so naiv, wie die eines kleinen deutschen Verkäufers der kaum Plan von den rechtlichen Erfordernissen hat und seine erste Abmahnung bekommt und dann einfach eine Antwort mit seiner Meinung schreibt und sein Vorgehen und seine Naive Sicht der Dinge erklärt. Kurze Zeit später muß er dann doch aufwachen, weil plötzlich die einstweilige Verfügung vom Gericht da ist.

Na wollen wir mal hoffen, dass die Verbraucherzent rale bereit und fähig ist den schwierigeren / riskanteren / teureren internationalen Rechtsweg zu gehen.
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