OLG Celle zu „Salmonellenfrei“

Irreführung: Belegt der Nachweis tatsächlich die Werbeaussage?

Veröffentlicht: 24.03.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 24.03.2022
Salmonella-Bakterium auf Hühnerei

Trifft man Werbeaussagen, muss man stets sichergehen, dass sie auch tatsächlich stimmen, beziehungsweise nachweisbar sind – das ist unter Online-Händlern grundsätzlich wohlbekannt. In der Frage der Nachweisbarkeit kann es sich lohnen, einmal den Advocatus Diaboli zu spielen und damit ganz bewusst den Blickwinkel des potenziellen Gegners einzunehmen: Möglicherweise ist man ja selbst von seinem Nachweis überzeugt, andere jedoch nicht. 

Irreführung durch Werbeaussage?

Unmittelbar mit dem Online-Handel hat der vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelte Fall eher wenig zu tun (Urteil v. 11.11.2021, Az. 13 U 84/20). Er zeigt jedoch die Gefahr der Irreführung durch Werbeaussagen, wenn diese ein anderes Bild vermitteln, als nachweisbar ist. Konkret ging es um den Hinweis „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Bio-Eier-Karton. 

Die Beklagte vertreibt in Deutschland Eier aus Dänemark. Die Kartons versah sie mit einem Aufkleber, der unter anderem den besagten Hinweis aufweist. Dieser wiederum war drucktechnisch hervorgehoben – schwarze Schrift auf gelbem Grund mit roter Umrandung. 

Belegt der Nachweis tatsächliche die getroffene Aussage?

Der Kläger, ein Wirtschaftsverband, hielt die Aussage für unlauter, da sie gegen das lebensmittelrechtliche und das allgemeine Irreführungsverbot verstoße: Kaufinteressenten würden sich vorstellen, dass die Eier tatsächlich salmonellenfrei seien – die Erwartung aber werde enttäuscht. Die Beklagte sah das anders: Aus der Werbeaussage könne nicht herausgelesen werden, dass sie zu 100 Prozent garantieren könne, dass die Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühmern stammten. 

Tatsächlich werden Legehennen-Herden in Dänemark seit 2013 alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet, wobei aber keine Überprüfung jedes einzelnen Huhns stattfindet. 

Das Oberlandesgericht folgte grundsätzlich der Argumentation der vorangegangenen Entscheidung des Landgerichts Hannover und sah in der Angabe eine irreführende Aussage. Der durchschnittliche Verbraucher, dessen Sichtweise hier maßgeblich sei, würde die Werbeaussage dahingehend verstehen, dass die Eier jeweils auf ihre Salmonellenfreiheit geprüft worden seien. Dass es praktisch quasi unmöglich ist, jedes Tier einzeln zu testen, das stehe dem Verbraucherverständnis auch nicht entgegen. Zwar sei es im Ergebnis äußerst unwahrscheinlich, dass ein Salmonellenbefall vorliege. Dennoch treffe die Aussage über die Salmonellenfreiheit inhaltlich nicht zu.

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