Arbeitsgericht Köln

Notebook für Betriebsrat muss beweglich sein

Veröffentlicht: 21.07.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
Person, die in einem modernen Zimmer an einem Laptop arbeitet

Laut Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat Anspruch auf ein Notebook. Eine Arbeitgeberin wollte es dem Betriebsrat offenbar nicht gerade leicht machen und das Notebook an einem festen Platz montieren. Das entspricht allerdings nicht so ganz dem, was das Gesetz mit Notebook meint, entschied nun das Arbeitsgericht Köln (Beschl. v. 10.01.2023, Az. 14 BV 208/20). 

Hartnäckiger Streit um das Gerät

Dass die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat nicht so ganz einverstanden sein dürfte, zeigt der hartnäckige Streit um das Gerät, über den die LTO berichtet. Wie erwähnt steht dem Betriebsrat grundsätzlich ein Laptop zu, der von dem arbeitgebenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden muss. Ob ein Notebook notwendig ist, entscheidet das Gremium selbst.

Bereits über das Beschaffen des Notebooks gab es Streit. Die Arbeitgeberin musste in einem vorherigen Verfahren gerichtlich dazu verpflichtet werden, ein funktionstüchtiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Der Streit ging sogar bis zum Landesarbeitsgericht. 

Die Arbeitgeberin beugte sich der Entscheidung, fand aber einen neuen Weg, um dem Betriebsrat die Arbeit zu erschweren: Sie wollte das Notebook nur dann aushändigen, wenn der Betriebsrat einen festen Platz benennt, an dem das Gerät befestigt werden könne. Gegen diese Auflage klagte der Betriebsrat nun erneut und bekam Recht.

Die Natur des Notebooks ist die Ungebundenheit

Das Arbeitsgericht stellte recht salopp fest, dass ein Laptop ein Mobilgerät und damit nicht ortsgebunden ist. Als Mobilgerät muss es gerade standortunabhängig verwendbar sein können. Eine Befestigung steht damit der Verwendungsmöglichkeit entgegen.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Arbeitgeber. Mit den neuen Arbeitsrecht-Paketen stehen Arbeitgebern nicht nur umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch die Rechtsberatung. Weitere Informationen zu den Arbeitsrecht-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel