Geoblocking

Steam muss 1,6 Millionen Euro Strafe zahlen

Veröffentlicht: 28.09.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.09.2023
Geöffnete Steam-Seite auf Notebook

Das US-amerikanische Unternehmen Valve musste in dieser Woche eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union einstecken. Der Betreiber der Gaming-Plattform Steam klagte gegen eine kartellrechtliche Strafe in Höhe von 1,6 Millionen Euro, die die EU-Kommission bereits 2021 verhängt hatte.

Geoblocking bei Spielen

Hintergrund der Strafe ist eine Vereinbarung mit den Spieleverlegern Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Einfach gesagt verhinderte die Vereinbarung, dass Spiele, die beispielsweise in Polen günstig erworben wurden, in Deutschland freigeschaltet werden konnten. In der Untersuchung der EU-Kommission, die 2017 begann, fanden die Wettbewerbshüter heraus, dass rund 100 Titel lediglich in Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Estland, Lettland und Litauen freigeschalten werden konnten. Versuchten Nutzer:innen, die Productkeys in einem anderen Land zu authentifizieren, schauten sie in die Röhre. Dieses Vorgehen wurde laut Heise in verschiedenen Zeiträumen von 2010 bis 2015 beobachtet. 

Durch diese Form des Geoblockings wurde den Verbraucher:innen innerhalb der EU der Vorteil genommen, sich in verschiedenen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes das beste preisliche Angebot auszusuchen.

Insgesamt 7,8 Millionen Euro Strafe

Die EU-Kommission ist nicht nur gegen Valve vorgegangen, sondern auch gegen die Publisher. Anders als Valve sind sie aber nicht gegen die Strafe vorgegangen. Insgesamt wurde eine kartellrechtliche Strafe in Höhe von 7,8 Millionen Euro verhängt. Focus Home muss fast 2,9 Millionen Euro zahlen, ZeniMax 1,6 Millionen Euro, Koch Media 977.000 Euro, Capcom 396.000 Euro und Bandai 340.000 Euro. Gegen die Bestätigung der Strafe in Höhe von 1,6 Millionen Euro gegen Valve kann das Unternehmen nun noch Rechtsmittel einlegen. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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