Urteil aus Österreich

Austrian Airlines darf nicht mit CO2-Neutralität werben

Veröffentlicht: 27.09.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.09.2023
Maschine der Austrian Airlines

Dass Fliegen nicht gerade die klimafreundlichste Art zu Reisen ist, ist klar. Dass Fluggesellschaften versuchen, ihren Ruf aufzubessern, ist auch verständlich. Allerdings ist die Grenze zum irreführenden Greenwashing dabei schnell überschritten. Dies musste nun auch die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines feststellen.

„Mit uns CO2-neutral fliegen“

Konkret ging es laut Beck-Aktuell um den Claim „mit uns CO2-neutral fliegen“. Im vergangenen Jahr konnten Passagiere für Flüge nach Venedig die Option wählen, dass das Flugzeug mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) betankt wird. Dieser Kraftstoff wird aus Speiseöl statt Erdöl gewonnen. Die österreichische Verbraucherorganisation hatte bemängelt, dass durch die Verwendung der Aussagen „100% SAF“ der Eindruck entstehe, der Flug wäre komplett klimaneutral.

Nur fünf Prozent Anteil im Tank

Das österreichische Gericht gab der Verbraucherschutzorganisation recht: Was die Fluggesellschaft nämlich nicht transparent dargelegt hatte, war der Umstand, dass aus technischer Sicht aktuell lediglich fünf Prozent des alternativen Treibstoffs zum üblichen Kerosin beigemischt werden können. Austrian Airlines setzt sogar nur einen Anteil von 0,4 Prozent SAF ein. Hinzu kommt noch, dass die Preisangabe irreführend war: So war für die Buchenden nicht ersichtlich, dass der Ticketpreis bei der Auswahl der Option um 50 Prozent steigt. 

„Aus dem Urteil ergibt sich, dass Austrian Airlines im Hinblick auf die gegenständliche Werbeaussage über den Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen, dessen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile klarer informieren hätte müssen“, heißt es vom Unternehmen zu dem Urteil. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.