OLG Schleswig

Kontosperrung: Facebook muss Prozesskosten tragen

Veröffentlicht: 04.10.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 04.10.2023
Facebook

Die Sperrung eines Social-Media-Kontos ist für Nutzer:innen nicht immer nachvollziehbar. So erging es auch einer Facebook-Nutzerin, deren Konto ohne Vorwarnung wegen angeblich unzulässiger Inhalte gesperrt wurde. Die Benutzerin stellte zunächst einen Antrag auf Überprüfung der Sperrung, dieser blieb allerdings unbeantwortet. Auch das Schreiben eines Anwalts brachte keinen Erfolg, da als Antwort nur eine Standard-E-Mail versendet wurde, das Konto jedoch gesperrt blieb. 

Eilantrag vor dem Landgericht Lübeck

Da die Benutzerin Angst hatte, dass ihr Konto endgültig gelöscht wird und sie alle ihre Daten verliert, hat sie einen Eilantrag vor dem Landgericht Lübeck gestellt, der es Facebook verbieten sollte, das Konto komplett zu löschen, wie Beck berichtete.

Bevor das Landgericht Lübeck dazu kam, eine Entscheidung zu treffen, gab Facebook das Konto wieder frei. Da nun aber schon Gerichts- und Anwaltskosten entstanden waren, verlangte die Nutzerin, dass diese vom Facebook-Mutterkonzern Meta getragen werden. Meta weigerte sich allerdings, die Kosten zu übernehmen, denn es sei nie geplant gewesen, das Konto komplett zu löschen. 

Sorge vor Datenverlust war berechtigt

Das Oberlandesgericht Schleswig gab der Klägerin allerdings recht und verurteile Meta zur Kostenübernahme. Denn das OLG war der Ansicht, dass die Nutzerin wegen der Intransparenz des Verfahrens eine begründete Sorge hatte, dass das Konto komplett gelöscht wird und die Daten endgültig verloren gehen.

Auch wenn der Plattformbetreiber vorgerichtliche Abhilfemaßnahmen anbietet, bleiben die Nutzer:innen lange Zeit weitestgehend im Unklaren darüber, ob auf die Maßnahmen reagiert wird, so das Gericht. Hinzu kommt die Tatsache, dass keine Informationen darüber vorhanden waren, ob persönliche Daten nach einer Löschung sicher sind und wann der Löschungsprozess eingeleitet wird. 

Ob es überhaupt geplant gewesen sei, die Daten zu löschen, ist dabei unerheblich. Die Nutzerin hatte berechtigte Sorge vor einem Datenverlust und so entschied das Gericht, dass der Konzern die Kosten tragen muss. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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