Landgericht Berlin

Gericht verbietet HelloFresh die Werbung mit „klimaneutral“

Veröffentlicht: 18.10.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 20.10.2023
Hello Fresh Kochbox

Der Kochbox-Lieferdienst HelloFresh darf nicht mehr damit werben, dass es sich um das erste klimaneutrale Kochbox-Unternehmen handelt und behaupten, dass 100 Prozent der direkten CO2-Emissionen kompensiert werden. Das entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage der deutschen Umwelthilfe, wie Beck berichtete. 

CO2-Ausgleich ist nicht ausreichend gesichert

Die vermeintliche Klimaneutralität versucht HelloFresh damit zu erreichen, dass CO2-Zertifikate eines Waldschutzprojektes in Kenia gekauft werden. Mit dieser Vorgehensweise hat HelloFresh die Verbraucher getäuscht, so die Richter in Berlin. Das Landgericht führte aus, dass Verbraucher:innen schon in der Lage sind, einzuschätzen, dass Klimaneutralität auch mit CO2-Zertifikaten erreicht werden kann. Die Täuschung lag hier darin, dass es keinen Nachweis darüber gab, dass das verbrauchte CO2 durch die Projekte tatsächlich eingespart wurde.

Das Unternehmen darf sich nicht darauf verlassen, dass die erworbenen Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben. Hier hat HelloFresh nach Ansicht des Landgerichts die Informationspflichten aus dem Wettbewerbsrecht verletzt, da es den Verbraucher:innen wichtige Informationen bezüglich des Claims „klimaneutral“ vorenthalten hat. 

Die Deutsche Umwelthilfe appelliert an einheitliche Standards der sogenannten CO2-Zertifikate, sodass es für Verbraucher:innen auch tatsächlich nachvollziehbar ist, welchen Effekt die Zertifikate haben.

250.000 Euro Ordnungsgeld drohen

Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DHU, äußerte sich wuv.de gegenüber folgendermaßen: „Immer mehr Gerichte bestätigen: Die Kompensation von CO2-Emissionen berechtigt nicht dazu, Produkte, Dienstleistungen oder gar ganze Unternehmen als ,klimaneutral‘ zu bezeichnen. Das gilt erst recht, wenn die Emissionsgutschriften von zweifelhaften Projekten stammen und über einen vollkommen unregulierten Kohlenstoffmarkt ohne einheitliche Standards erworben wurden.“

HelloFresh gab uns gegenüber an, das Urteil zu respektieren und die Claims zu überarbeiten. Auch unabhängig von der Gerichtsentscheidung hat HelloFresh aus Marketingzwecken bereits damit begonnen, die Claims zu entfernen, sowohl auf der Webseite, als auch auf den Produkten. Sollte HelloFresh weiter mit den zweifelhaften Aussagen werben, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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