Marktüberwachung für chinesische Händler

Bundesrat: Plattformen sollen doch nicht für chinesische Produkte haften

Veröffentlicht: 05.11.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 05.11.2019
Warenkorb mit chinesischem Paket

Die bayerische Landesregierung hatte im August mit einem Entschließungsantrag zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen für Aufsehen gesorgt (wir berichteten). Damit wollte Bayern die Bundesregierung dazu auffordern, Plattformen für die Produkte, die über sie verkauft werden, haftbar zu machen. Denn viele Artikel, die von außerhalb der Europäischen Union in den Binnenmarkt gesendet werden, verstoßen gegen Standards des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes. 

Auch wenn sich der damals vorgeschlagene Text ganz allgemein auf Produkte aus EU-Drittstaaten bezieht, war doch klar, wer gemeint ist. Denn besonders Warensendungen aus China stellen „die Marktüberwachung vor erhebliche Probleme”, wie es heißt. Händler beschweren sich immer wieder über die Verstöße der asiatischen Konkurrenz auf Plattformen wie Amazon oder Ebay. Doch über chinesische Plattformen wie Wish, Shein oder AliExpress werden Produkte in die EU verkauft, die klar gegen Unionsrecht verstoßen. 

Bundesrat nimmt bayerischen Vorschlag an – aber deutlich abgeschwächt

Der Antrag der Bayern wurde im Oktober vom Bundesrat angenommen. Damit liegt eine sogenannte Entschließung auf dem Tisch, die die Bundesregierung zum Handeln auffordert, rechtlich aber nicht bindend ist. Doch die Plattformhaftung findet sich auf Empfehlung sowohl des Wirtschafts- als auch Rechtsausschusses des Bundesrates nicht mehr im nun beschlossenen Text. Auch der Titel der Entschließung wurde geändert: Es ist nicht mehr die „Entschließung zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen”, sondern die „Entschließung zu Fairness im E-Commerce”. 

Der Bundesrat fand nämlich, dass eine Haftung für Plattformen die „Wettbewerbsfähigkeit der bereits regulierten deutschen und europäischen Plattformen weiter beschränken” würde. Außerdem sei unklar, wie der Gesetzgeber eine wirkliche Haftung der chinesischen Plattformen etablieren und durchsetzen solle. Heißt, dass es derzeit wohl keine Möglichkeiten gibt, regulatorischen Zugriff auf Wish und Co. zu bekommen. 

Abwarten bis 2021? 

Der Bundesrat begründet seine Entscheidung außerdem damit, dass ab 16. Juli 2021 die europäische Marktüberwachungsverordnung für alle Marktteilnehmer im Online-Handel gelten wird. Dann muss für alle in der EU angeboten Produkte ein Wirtschaftsakteur verantwortlich sein, der in der EU niedergelassen ist. Daran sind weitere Verpflichtungen für Händler und Plattformen geknüpft, von denen sich der Bundesrat bessere Produktsicherheit erhofft. Die Bundesregierung solle also bloß prüfen, ob „neben der Marktüberwachungsverordnung noch weitergehende Maßnahmen zu ergreifen sind”, um chinesische Händler zu überwachen, heißt es im finalen Text der Entschließung. Der Plattformhaftung ist damit vorerst eine Absage erteilt worden. 

Es bleibt nun abzuwarten, ob und wie sich die Bundesregierung zu dem Thema verhält. Da sie rechtlich nicht daran gebunden ist, aktiv zu werden, könnte die abgeschwächte Entschließung im Sand verlaufen. Andererseits wird sich die Politik immer mehr darüber bewusst, dass das Verhalten chinesischer Händler oftmals problematisch für Verbraucher sowie deutsche und europäische Online-Händler ist. Verbände wie der Händlerbund machen kontinuierlich und an verschiedenen Stellen auf die Problematik aufmerksam.

Auf Änderungen beim Weltpostverein kann man sich einigen

Der Entschließungsantrag der Bayern hatte auch den vorteilhaften Status Chinas im Weltpostverein thematisiert. Durch seine Einordnung in der komplizierten Struktur des Vereins, können chinesische Händler derzeit noch von geringen Versandkosten profitieren. Der Bundesrat konnte sich darauf verständigen, dass dies bald geändert werden müsse. Erst im September kam es auf einem außerordentlichen Gipfel des Weltpostvereins auf Drängen der USA zu einer Neugestaltung der Gebühren Chinas, die die bevorteilte Position Chinas schon teilweise aufhob.

Kommentare  

#5 Melanie 2019-11-07 08:21
Der Weltpostverein und die Lieben China-Kollegen: "Der Bundesrat konnte sich darauf verständigen, dass ... bald geändert werden müsse." --> ja, aber nur WANN und vor allem WANN VOLL UMFÄNGLICH? Es ist mir unverständlich wie man ein "bestimmt sehr umfangreiches und kompliziertes" System aufrecht erhält welches den eigenen inländischen Händlern derart schadet (mal ganz abgesehen von verlorenen Steuereinnahmen etc.)..
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#4 Martin 2019-11-06 16:09
Ja ein deutscher Onlinehändler hat wirklich mit massenhaft vielen Regularien zu tun, darum wäre es doch so wichtig das die Chinesen nicht so einfach davon kommen.
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#3 Markus 2019-11-06 15:16
Ich freue mich schon auf die "europäische Marktüberwachungsverordnung".
Das wird dann so aussehen, daß alle ordentlich arbeitenden europäischen Händler mit Regularien und hohen Bussen überschüttet werden, während die freundlichen chinesischen Kollegen eine haftungsbeschrä nkte Fake-Firma in einem der korrupteren EU-Staaten gründen und sich weiterhin einen Sch... um europäisches Recht scheren.
Das wird sicher wieder ein großer Wurf, den wir da aus Brüssel erwarten dürfen.
Bei den Abmahnspezialis ten knallen die Champagnerkorke n sicher schon im Stakkato.
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#2 Anders 2019-11-05 14:53
Hätte, hätte Fahrradkette...

Die Händler brauchen **JETZT** eine Lösung - nicht in 2021 - und auch nicht erst 2025.
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#1 Gallus 2019-11-05 14:43
Sieg für alle Chinahändler. Mindestens bis 16. Juli 2021 darf weitergemacht werden auf Amazon/ebay mit gefährlichen Chinaschrott ohne jegliche Prüfungen, Regularien etc. gepimpt mit massenhaft bezahlten Bewertungen. Mal sehen wieviele deutsche / europäische Händler bis dahin wieder verdrängt oder gleich ins Gras gebissen haben. Herrlich.
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