„Diese Fälle gehen uns alle an“

Bayern fordert härtere Strafen für Hassrede und Cybermobbing

Veröffentlicht: 25.11.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.11.2019
Internet-Troll-Senden gemeinen Kommentar zu Bild auf einer imaginären Social-Media-Website mit Smartphone. Cyber-Mobbing und schlechtes Verhalten Online-Konzept.

Durch die Anonymität des Netzes sinken bei manchen Menschen auch die Hemmschwellen. Hatespeech und Cybermobbing sind gerade auf sozialen Plattformen Alltag. Im Juristendeutsch nennt sich das dann meistens Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Um dem ganzen Herr zu werden, fordert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nun eine Verschärfung der Strafrahmen.

Bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdung

Eisenreichs Ziel ist eine Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts. „Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen”, wird der Politiker dazu von der Zeit zitiert.

In einem Entwurf schlägt er vor, die Höchststrafe für Beleidigung auf zwei Jahre hochzusetzen. Bisher konnten Straftäter hier bis zu ein Jahr hinter Gittern wandern. Bei der üblen Nachrede soll der Strafrahmen von einem auf drei Jahre erweitert werden; für Verleumdung sollen künftig sogar fünf Jahre, statt der bisherigen zwei Jahre, drohen. 

Durch die Verschärfung der Strafen will Eisenreich vor allem auf die zunehmende Radikalisierung im Netz abzielen. „Wer Extremismus wirksam bekämpfen will, muss bei den Worten anfangen“, wird er weiter zitiert.

Bestimmte Beleidigungen sollen von Amtswegen verfolgt werden

Dieses Ziel wird durch einen weiteren Vorschlag im Entwurf deutlich: Normalerweise werden Beleidigungen nur auf Antrag verfolgt. Das bedeutet, dass der Betroffene die Verfolgung der Straftat durch das Stellen eines Strafantrages begehren muss. Dies soll sich nach dem Willen Eisenreichs zumindest bei bestimmten Inhalten, wie etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ändern. Diese sollen künftig auch von Amtswegen aus verfolgt werden dürfen, ohne dass der Betroffene einen Strafantrag gestellt hat. „Diese Fälle gehen uns alle an“, begründet der Justizminister diesen Teil des Entwurfs.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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