Musk findet es „bizarr“

Nachrichtenagentur verklagt Twitter

Veröffentlicht: 04.08.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.08.2023
Elon Musk auf Twitter vor Twitter-Logo

Die französische Nachrichtenagentur AFP verklagt Twitter. Die Agentur will Twitter dazu zwingen, dass Leistungsschutzrecht zu beachten. Aktuell spielt Twitter noch Inhalte von Medienhäusern aus, ohne diese für die urheberrechtliche Leistung zu vergüten.

Für Musk ist das Recht unverständlich

Das Ziel der Nachrichtenagentur ist es laut Golem, Twitter mittels einer einstweiligen Verfügung dazu zu zwingen, keine Inhalte mehr auszuspielen, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Musk selbst hat sich bereits in einem Tweet zu dem Streit geäußert und ihn als „bizarr“ bezeichnet. „Sie wollen, dass wir sie für den Traffic zu ihrer Seite bezahlen, auf der sie Werbeeinnahmen erzielen, und wir nicht!?“, twitterte (oder sagt man jetzt xte?) der Unternehmer. 

2023 08 04 08 43 58 Elon Musk auf Twitter xDaily This is bizarre. They want us to pay them for

Mit dieser Argumentation hatte bereits Google keinen Erfolg. Immerhin bringt den Suchmaschinen und Plattformen das Ausspielen von fremden Inhalten auch etwas: Nutzer:innen.

Erschwerend kommt hinzu, dass AFP gar kein Geld mit Werbeeinnahmen verdient. 

Seit 2019: EU-weites Leistungsschutzrecht

Die EU hat 2019 mit der Urheberrechtsreform ein einheitliches Leistungsschutzrecht eingeführt. Ziel war es, dass Suchmaschinen und Plattformen, wie etwa Facebook und Google, nicht mehr Artikelvorschauen mit Überschrift, Bild und Teaser anzeigen, ohne dafür eine Lizenzgebühr zu bezahlen.

Während Google mit seinem Angebot „Google News Showcase“ Verträge mit etlichen deutschen Verlagen über eine Vergütung abgeschlossen hat, ist Facebook einen ähnlichen Weg gegangen: Die übliche Vorschau mit Schlagzeile, Bild und kurzem Text wird nur dann standardmäßig angezeigt, wenn Presseverlage den Link zu einem ihrer Artikel selbst posten. Wenn jedoch ein Dritter den Link postet und der Verlag Facebook keine weiteren Rechte eingeräumt hat, beschränkt sich die Anzeige lediglich auf den reinen Link und eine Überschrift, ohne Bild oder weitere Informationen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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