Forderung des Präsidenten des Bundessozialgerichts

Sollten Minijobs abgeschafft werden?

Veröffentlicht: 30.01.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.01.2024
Kellnerin, die Teller trägt

Neu ist die Diskussion um die Abschaffung sogenannter Minijobs nicht. Nun hat sich der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, in einem Interview gegenüber der FAZ für eine Abschaffung ausgesprochen. 

„Bürden der Allgemeinheit Kosten auf“

Mit Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen gemeint. Menschen, die so einer Tätigkeit nachgehen, zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Auch von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Im Ergebnis geht das mit dem erhöhten Risiko, in die Altersarmut abzurutschen, einher. 

Für den Präsidenten des Bundessozialgerichts ist das eine nicht hinnehmbare Situation. Er fordert daher die Abschaffung der Minijobs. Geht es nach ihm, soll diese Art der Beschäftigung lediglich Schüler:innen und Studierenden offenstehen. Spätestens in der Alterssicherung würde geringfügige Beschäftigung sozial ungerecht werden, „weil sie der Allgemeinheit Kosten aufbürdet“, zitiert die Zeit aus dem Interview. 

Keine neue Diskussion

Die Diskussion um das Thema ist nicht neu. Für viele Menschen sind Minijobs nicht einfach nur eine Einnahmequelle „nebenher“, sondern schlicht die Haupteinnahmequelle. Dass diese Haupteinnahmequelle dann aber keine absichernde Funktion hat, ist kritikwürdig. Während insbesondere aus dem linken Spektrum daher dafür plädiert wird, auch Minijobs ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig zu machen, sprechen für andere auch Argumente für den Erhalt des Konstrukts. So bezeichnete 2020 der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, Minijobs als „Erfolgsmodell“, mit denen Rand- und Stoßzeiten in Landwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie und Kultur abgefedert werden. Auch der CDU-Abgeordnete Torbjörn Kartes und CSU-Sozialexperte Max Straubinger argumentieren in der damaligen Debatte ähnlich. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm machte hingegen auf die Folgeprobleme von Minijobs aufmerksam: „Auch Minijob und Altersarmut sind zwei Seiten genau derselben Medaille.“

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#11 Gabi W 2024-03-25 07:09
Eine Frechheit, hier jetzt auch noch abzocken zu wollen! Viele Rentner (dazu gehöre ich auch) verdienen sich so noch etwas hinzu.
Auch für viele Unternehmen wie Pflegeheime, Kliniken, Gastronomie usw wäre das eine Katastrophe, weil sehr viele Mitarbeiter wegfallen würden.
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#10 Nicole 2024-03-24 08:49
Wenn man die Minijobs abschafft, dann sollten vielleicht mal darüber Nachgedacht werden was noch schief läuft. Ich zahle mehr als 50% von meinem Lohn Wohnkosten und ohne zusätzlichen Minijob könnt ich nicht mal vernüftig mein Kind ernähren. Also geh ich in Zukunft arbeiten und rutsch in die Armut. Traurig dieses Land.
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#9 Markus Bonkhoff 2024-02-05 20:11
Ein Minijob ist eine ganz normale Festanstellung. Hinsichtlich Urlaub und Entgeltfortzahl ung gelten dieselben gesetzlichen Regeln. Es bedarf also keiner Zusatzbürokrati e, die es noch unattraktiver macht, Stellen zu schaffen.
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#8 Daniela 2024-02-05 12:59
Ich verstehe nicht warum die Minijobs nicht in der Anzahl je AG begrenzt werden, wenn ich höre das hoch gelobte start-ups innerhalb eines Jahres mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen und sich bei näherer Betrachtung zeigt das davon >95 % Minijobber sind kann ich nur den Kopf schütteln.

Ich fände ein Koppelung an fest angestellte MA sinnvoll - auf 5 Minijobber MUSS eine fest eingestellt Kraft angemeldet werden, danach alle 3 Minijobber mehr wieder eine Festeinstellung - alles andere ist Ausbeuterei bezüglich Urlaubs- und Krankheitslohnf ortzahlung.
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#7 Müller Ramona 2024-02-01 12:26
Es ist einfach nur so, die Kassen sind leer, nun muss irgendwo Geld her, ich habe auch ein Minijob,aus Gesundheitliche n Gründen, mein Mann arbeitet Vollzeit,wir sind so ganz gut über die Runden gekommen,auch ohne Bürgergeld.
Und das sollte auch so bleiben.
Die spinnen doch da oben alle.
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#6 Icke 2024-02-01 11:03
Mit einem Minijob bessern sich sehr viele Arbeitnehmer Ihr normales Gehalt auf, damit Sie Ihren Lebensstandard erhalten können. Die Rente alleine reicht heutzutage leider nicht mehr aus zum leben.
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#5 SIEVERT, Kerstin 2024-01-31 10:47
Die Einführung der Mini-Jobs hat zum Wegfall zahlreicher regulärer, sozialversicher ungspflichtiger Arbeitsplätze, gerade in den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, geführt. Die Arbeitgeber in diesen Branchen haben dieses "Instrument", dass ja mal dafür gedacht war, "Hausfrauen" ein kleines Taschengeld zu ermöglichen, dazu genutzt, um unter Umgehung von Tariflöhnen schlecht bezahlte "Aushilfen" einzustellen und deren berufliche Qualifikation zu ignorieren. Arbeitgeber im sozialen Bereich sind diesem Beispiel gerne gefolgt. Die Abschaffung dieses Modells ist meiner Ansicht nach überfällig.
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#4 Markus Bonkhoff 2024-01-31 10:35
Es ist schlicht gelogen, daß Minijobber "keine Sozialversicher ungsbeiträge" zahlen. Es werden vom Arbeitgeber 13% KV und 15% RV-Beitrag abgeführt. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich 3,6% RV-Anteil zahlen und führt damit den vollen RV-Satz ab.

Die Lügner in dieser Debatte haben nur eines im Blick: die Steuereinnahmen zu erhöhen (hier pauschal 2% statt des persönlichen Grenzsteuersatz es), um weiterhin Staatsgeld verschleudern zu können. Daß gerade die linken Parteien dies zu Lasten der gering verdienenden Minijobber wollen, ist bezeichnend.

Im übrigen ist die gesamte Rentendebatte fehlgeleitet - die RV-Beiträge werden systemgemäß in dem Moment "verfressen", in dem sie geleistet werden. Der Zahler erhält lediglich fiktive Ansprüche gegen eine spätere Arbeitnehmersch aft, die sich aber nicht 90% ihres Einkommens wegnehmen lassen wird.
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#3 Ilona 2024-01-31 10:23
Arbeitgeber zahlen für alle Minijobs pauschal 30% an die Knappschaft, das sind bei 520 Euro alleine Euro 156, ohne dass daraus irgendjemandem Ansprüche erwachsen. Wo fließt dieses Geld hin? Wären die Minijobs vom ersten Euro an sozialversicher ungspflichtig, würden der Fiskus und die Sozialversicher ungsträger auch nicht viel mehr Beiträge bekommen, sie müssten allerdings davon dann Leistungen auszahlen. Dann wären die Minijobber für € 520 krankenversiche rt und es würde stärker auf die Rente angerechnet. Lohnsteuerpflic htig wären die Bezüge bei dieser Höhe eh nicht. Unsere Institutionen werden aus dem Grund die Pauschalierung sicherlich nicht abschaffen wollen.
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#2 Ralf-Ternes 2024-01-31 10:21
Naja, wenn Minijober arbeitslos werden, weil sie keinen anderen Job finden/können oder Betriebe diese nicht in Teil-Vollzeit nehmen können und daher Bürgergeld beziehen müssen, dies dann weniger der Allgemeinheit zufällt, mag ich zu bezweifeln.
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