Brüssel

Wird die KI-Verordnung morgen beschlossen?

Veröffentlicht: 01.02.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.02.2024
Nahaufnahme von Roboterhänden mit mintfarbenen Details

Wie bei allen technischen Neuerungen auch, tat und tut sich die Gesetzgebung mal wieder schwer. Dabei sind nicht nur ChatGPT oder Chatbots in aller Munde und längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wird morgen die KI-Verordnung, auch unter Zustimmung Deutschlands, beschlossen?

Ist die KI-Verordnung ein tragbarer Kompromiss für alle?

Wenn’s ums Eingemachte geht, kann sich so ein Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene schon einmal hinziehen. Seit Jahren verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten ein Gesetzpapier zur Regulierung bei der Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz. Während die Stimmen aus dem Daten- und Verbraucherschutz einen Freifahrtschein für Überwachungsmaßnahmen befürchten, hat die Wirtschaft keine Lust auf noch mehr Compliance-, Dokumentations- und Prüfpflichten. Viele Politiker:innen hingegen feiern die Verordnung als Meilenstein.

Ob die Zweifel begründet waren, ließ sich lange nicht sagen, denn die finale Fassung war bis vor Kurzem noch unveröffentlicht. Unmittelbar vor der entscheidenden Abstimmung in Brüssel herrschte daher schon wieder Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung über das kommende KI-Gesetz. Obwohl die Einigung zur KI-Verordnung auf EU-Ebene bereits erzielt wurde, sorgt der geleakte Text nicht nur in Berlin für Verwirrung. Ein Scheitern in der Schlussphase sei für die EU peinlich, kommentiert das der Spiegel vor wenigen Tagen.

 

Doch offenbar gibt es nun doch die nötige Zustimmung Deutschlands zum AI-Act. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) verkündete, dass das Ringen um das deutsche Votum zur KI-Verordnung mit einem „tragbaren Kompromiss“ zu Ende gegangen sei. Ob andere EU-Länder, unter anderem war Frankreich lange skeptisch, doch noch auf den letzten Metern quer treiben, wird sich morgen zeigen.

Update vom 05.02.2024

Die Mitgliedstaaten haben die KI-Verordnung am vergangenen Freitag einstimmig gebilligt. Das Bundesjustizministerium stellte in einer Pressemitteilung noch einmal klar, dass das befürchtete Social Scoring mithilfe Künstlicher Intelligenz oder eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz tabu bleiben. Die biometrische Fernidentifikation beispielsweise sei zwar erlaubt, jedoch nur unter den strengen Vorgaben der Verordnung. 

Formell müssen nun nur noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Die Verordnung wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Zur Anwendung kommen im ersten Schritt die Verbote. KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa das Social Scoring) werden daher ab Mitte des Jahres gänzlich verboten sein. Im Weitesten muss die Verordnung in rund 24 Monaten nach der Veröffentlichung angewendet werden.

 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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