Fairer Wettbewerb

Digital Markets Act: Änderungen für Meta, Google und Co.

Veröffentlicht: 07.03.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.03.2024
Meta

Mit dem Gesetz für Digitale Märkte will die EU die Marktmacht der sogenannten Big Player einschränken. Seit heute, dem 7. März, gilt der Digital Markets Act (DMA) für sechs Konzerne: Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und den TikTok-Mutterkonzern ByteDance. 

Der Digital Markets Act soll die Marktmacht großer Tech-Unternehmen regulieren, sodass kleinere Anbieter eine faire Chance auf dem Markt haben. Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat und als wichtiges Zugangstor zu Endnutzer:innen dient. Die Verordnung legt fest, dass Unternehmen einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt haben, wenn sie im vergangenen Geschäftsjahr einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro erzielt haben, oder der entsprechende Marktwert des Unternehmens mindestens 75 Milliarden Euro beträgt. Ein wichtiges Zugangstor für Endnutzer:innen wird dann angenommen, wenn ein Plattformdienst bereitgestellt wird, der in der EU im letzten Jahr 45 Millionen Endnutzer:innen und mindestens 10.000 gewerbliche Nutzer:innen hatte. 

Änderungen seit dem 7. März

Seit dem 7. März kann es dabei ganz konkret zu einigen Änderungen kommen. Zum Beispiel dürfen Smartphone-Hersteller nicht mehr begrenzen, welche App auf dem Handy als Standard-App ausgewählt werden kann.  

Apple hat bereits vor einigen Wochen Änderungen angekündigt. So wird es iPhone-Nutzer:innen zukünftig ermöglicht, einen anderen Bezahldienst als Apple Pay auf dem iPhone zu nutzen (wir berichteten). Außerdem kann ein anderer Browser als Standard-Browser festgelegt werden, als der zu Apple gehörende Browser Safari. Zudem können auf Apple-Geräten in Zukunft nicht nur Apps aus dem App-Store installiert werden.

Außerdem soll es zukünftig möglich sein, dass Messenger-Dienste und Plattformen interoperabel werden. Dann können Nutzer:innen Nachrichten zwischen verschiedenen Diensten versenden. 

Hohe Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen den Unternehmen hohe Strafen, sogar in Milliardenhöhe. Die Geldbußen können bis zu 10 Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes im vorausgegangenem Jahr des jeweiligen Unternehmens ausmachen. 

Einige Unternehmen kritisierten, wie das Gesetz definiert, ab wann ein Unternehmen zu einem Gatekeeper gehört. Denn gerade, wenn es um die Zahlen der Nutzer:innen geht, wird nicht beachtet, dass es sich nicht zwangsläufig um zahlende Kundschaft handelt. Darunter könnten auch Plattformen fallen, die nicht ansatzweise die gleiche Macht haben wie Apple und Co.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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